Portrait von Karlheinz Grabmann
Karlheinz Grabmann
FREIE WÄHLER
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Karlheinz Grabmann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Claudia-Christiane B. •

Frage an Karlheinz Grabmann von Claudia-Christiane B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Grabmann,

Heute würde die Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge verabschiedet.
Was meinen Sie zur Absengung der Beiträge für freiwillig Versicherte mit dem neuen Mindestbeitrag i.H.V. 156 Euro im Monat, reicht dies für den selbständigen Taxifahrer?

Mit freundlichen Grüßen
Claudia-Christiane B.

Portrait von Karlheinz Grabmann
Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau C. B.,

ich bin schon seit Jahren Mitgliede im VGSD Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V. und ich möchte gerne Ihnen deren Kommentar mitteilen, da Sie sowie weitere 16 Verbände dieses Ergebnis geschaffen haben:
Heute hat der Bundestag das GKV-Versichertenentlastungsgesetz beschlossen. Und wir haben sogar noch etwas mehr erreicht, als wir zu hoffen wagten:
In einer von 16 weiteren Verbänden mitgezeichneten Stellungnahme zum Gesetzesentwurf hatten wir zwei pragmatische Vorschläge gemacht und am Montag letzter Woche im Bundestag erläutert:

1) Die Mindestbemessungsgrenze nicht nur von 2.284 auf 1.142 Euro zu halbieren, sondern auf 1.015 Euro, um damit künftig auf die bürokratische Unterscheidung zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit verzichten zu können. Dadurch sinkt zum Jahreswechsel der Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht nur von 423 Euro auf 211, sondern sogar auf 188 Euro. Das ist eine Beitragsreduzierung um 56 Prozent bei zugleich deutlich weniger Bürokratie!

2) Die skandalöse Regelung abzuschaffen, dass Selbstständigen bei Bezug von Krankengeld (ab der 7. Krankheitswoche) und bei Bezug von Eltern- und Mutterschaftsgeld ein Beitrag auf die Differenz zwischen tatsächlichem und fiktivem Mindesteinkommen abgezogen wird (plusminus berichtete darüber).

Der Gesundheitsausschuss hat unsere beiden Vorschläge angenommen und dem Bundestag die Zustimmung empfohlen. Diese erfolgte heute Nachmittag.
Wir haben damit sogar noch etwas mehr als die Halbierung der Mindestbeiträge erreicht und eine bisher bestehende, u.E. skandalöse Regelung abstellen können, die schwangere und schwerkranke Selbstständige in einer für sie besonders schwierigen Situation überraschte.

Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung auf die von uns geforderte faire, einkommensabhängige und mit Angestellten vergleichbare Beitragsbemessung, für die wir natürlich weiter kämpfen werden.

Montag letzter Woche vor dem Bundestag vertreten – heute vom Bundestag beschlossen
Am Montag letzter Woche hatte ich (Andreas Lutz) im Bundestagsausschuss die Möglichkeit, unsere beiden Vorschläge noch einmal zu begründen. Hier findet ihr die Aufzeichnung (unter dem Register „Anhörung“).

Durch den intensiven Druck von 16 weiteren Verbänden hat die Regierung reagiert. Gut so!
Die neue Regelung betrifft alle Selbständige.