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Karlheinz Busen
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Frage von Norbert G. •

Abstand von WEA von Wohnbebauung,Einzelgehöfte. Bebauugsplan Nr.35,1. Änderung, ,,Windpark Lüntener Feld/Ammeloe. Ist die nachträgliche änderung des Bebauungplans überhaupt rechtmäßig.? mfg.N.Gericks

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Antwort von
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Vielen Dank für Ihre Frage. Über die Rechtmäßigkeit von kommunalen Satzungen, was Bebauungspläne sind, müssen Verwaltungsgerichte befinden. Aus der Ferne und ohne Kenntnis von Details aus dem Bauleitplanverfahren können wir in Berlin keine Einschätzung dazu abgeben.

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