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Karl Schiewerling
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Frage von Winfried N. •

Frage an Karl Schiewerling von Winfried N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schieverling,

gestatten Sie die folgende Frage, deren Beantwortung mir und dem größten Teil meines persönlichen Umfeldes in diesem wichtigen Wahljahr als Orientierung dienen sollen:

Stimmt es, sollte auf Bundesebene die sogenannte Millionärs-/ Reichensteuer in Höhe von 5 %, nach einem Freibetrag von 1,0 Million Euro, eingeführt werden, alleine die Gemeinde Senden jährlich 1.129.000 oder die Gemeinde Nottuln jährlich 921.100 Euro erhalten würden?

Zu Grunde gelegt wurde die veröffentliche Summe von ca. 80 Milliarden Euro, unterstellt einem angenommenen Länderanteil von ca. 50%, damit rund 40 Milliarden Euro für die Länder, einem Bevölkerungsanteil von 22 % für NRW, somit Einnahmen für NRW in Höhe von 8,8 Milliarden. Dividiert man dieser Betrag durch die Anzahl der Einwohner von NRW (18 Mio.), verbleiben pro Einwohner in NRW durch die Millionärssteuer ein Betrag von rd. 488 €, multipliziert mit der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune = obige Beträge.

Mit freundlichen Grüßen
Winfried Naumann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Naumann,

die Erhöhung des Spitzensteuersatzes von derzeit 45% ist nicht geplant. Ihren Vorschlag zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 50% sehe ich skeptisch.

Die CDU setzt sich für die Vereinfachung des Steuersystems ein. Wir möchten durch niedrigere Steuersätze und der Abschaffung von Ausnahmetatbeständen das Steueraufkommen erhöhen. Hierdurch würde die Steuererhebung für den Bürger transparenter. Auch im internationalen Bereich würde das deutsche Steuersystem wettbewerbsfähiger werden.

Der Ruf nach einer Erhöhung der Spitzensteuersätze klingt immer sehr populär, zu bedenken ist aber, dass der betreffende Personenkreis schon jetzt mit einem hohen Steuersatz belegt ist. Eine weitere Anhebung wird zu einer Kapitalflucht ins Ausland führen, was schließlich zu einer Minderung der Steuereinnahmen führt.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Schiewerling