Frage an Karl Schiewerling von Maike K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Ihre Antwort vom 27.11.2008 betreffend GEN Saatgut
Sehr geehrter Herr Schiewerling,
ich habe grade ein Antwortschreiben von Frau Dr. Imke Krah-Jentgens bekommen, die im Auftrag von Herrn Minister Uhlenberg antwortet.
Sie schreibt zu der Bewachung von Anbauflächen von gentechnisch Pflanzen folgendes:
"Eine Bewachung von Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen wurde vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen nicht veranlasst.
Dem Ministerium wurde bekannt, dass im Fall von Freisetzungsversuchen in Werne im Auftrag der Firma, die die Freisetzung durchführte, und im Falle von amtlichen Sortenversuchen in Borken im Auftrag von Bundesbehörden eine Bewachung von Anbauflächen mit gentechnisch veränderter Pflanzen durch Private Sicherheitsdienste erfolgte."
Ich verstehe diese Aussage so, dass zumindest in Borken eine Bewachung der Felder mit unseren Steuermitteln veranlaßt wurde.
Können Sie mir sagen, warum in Borken im Auftrag von Bundesbehörden amtliche Sortenversuche vergenommen wurden und welchen Zweck dies haben soll.
Ich würde auch gern wissen, über welchen Zeitraum diese Bewachung notwendig war und welche Kosten entstanden sind.
Desweiteren schreibt Frau Dr. Imke Krah-Jentgens zum Anbau von GEN Mais:
"Ein gesetzliches oder behördliches Verbot, das in einer bestimmten Region den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen umfassend ausschließt, widerspricht dem geltenden EU-Recht."
Können Sie mir dann beantworten, warum europäische Länder wie Frankreich, Österreich, Griechenland, Polen, Ungarn und die Schweiz den Anbau des riskanten Gen-Maises verboten haben. Im Gegensatz dazu steigen die Mengen des genmanipulierten Mais in nennenswerten Mengen voraussichtlich in der EU nur in Deutschland, Spanien und Portugal.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Krüger,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Bewachung von gentechnisch veränderten Pflanzenanbaugebieten.
Richtig ist, dass in Borken eine Bewachung der Felder durchgeführt wurde. Die Kosten dafür wurden vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz getragen.
Die von Ihnen angesprochenen Sortenversuche sind immer dann vorgeschrieben, wenn ein Pflanzenzuchtunternehmen eine neue Pflanze auf den Markt bringen möchte, die für die Ernährung von Menschen oder Tieren bestimmt sind. Detaillierte Informationen zu diesem Verfahren sowie die entsprechenden Vorschriften erhalten Sie beim Bundessortenamt ( www.Bundessortenamt.de ).
Eine Bewachung dieser Pflanzenfelder ist nur selten vorgesehen. Aus folgenden Gründen wurde jedoch die Bewachung ihres Beispiels aus dem Kreis Borken, welches im Zeitraum von Juni - August 2007 bewacht wurde, erforderlich:
In Deutschland werden Sortenversuche größtenteils von mittelständischen Unternehmen durchgeführt, die ein hohes wirtschaftliches Risiko eingehen. Wenn ein Versuchsfeld zerstört wird, kann eine Marktfreigabe der neuen Sorte nicht erfolgen, da der Versuch nicht beendet wurde. Für das Unternehmen hätte das zur Folge, dass der Versuch erst ein Jahr später wiederholt werden kann.
Im Kreis Steinfurt, in der Stadt Greven, kam es im Jahre 2006 zu einer solchen Zerstörungsaktion, infolgedessen eine Bewachung im Kreis Borken für erforderlich gehalten wurde, um die Eigentumsrechte der Firma zu schützen.
Auch wenn man dem Anbau von gentechnisch verändertem Mais kritisch gegenübersteht, muss man auch die Interessen der Unternehmen im Blick behalten, die sich im Rahmen geltender Gesetze bewegt haben. Auch die Unternehmen können vom Staat verlangen, dass ihr Eigentum geschützt wird - in diesem Falle durch einen privaten Sicherheitsdienst.
Zu den entstandenen Kosten kann ich keine genaue Angabe machen. Da die Vergabe dieser Aufträge eine Ausschreibung voraussetzt, ist davon auszugehen, dass sich die Kosten im marktüblichen Rahmen bewegen.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Schiewerling