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Karl Schiewerling
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Frage von Winfried N. •

Frage an Karl Schiewerling von Winfried N. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Schiewerling,

wie stehen Sie persönlich zur dreistufigen Volksgesetzgebung auf Bundesebene und was sind Sie bereit für die Einführung zu tun?

Hiermit fordere ich Sie auf, die dreistufige Volksgesetzgebung auf Bundesebene einzuführen. Sollte die Volksabstimmung nicht bis zur nächsten Bundestagswahl eingeführt sein, werde ich als Wähler nur Kandidatinnen und Kandidaten unterstützen, die sich glaubwürdig und kompetent für die Realisierung eines bundesweiten Abstimmungsrechts einsetzen, alternativ werde ich als Nichtwähler aktiv und schicke meine Wahlbenachrichtigung an den OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE. So zeige ich öffentlich, dass ich dann wieder wählen kann, wenn es auch die Volksabstimmung gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Winfried Naumann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Naumann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de zum Thema dreistufige Volksgesetzgebung auf Bundesebene.

Nach meiner Auffassung, die auch der Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion entspricht, ist die parlamentarische Demokratie gegenüber einer parlamentarischen Demokratie mit plebiszitären Elementen die - unter demokratischen Gesichtspunkten - bessere Alternative.
Unser ehemaliger Bundespräsident Richard von Weizsäcker hat es auf den Punkt gebracht: "Die Bevölkerung ist zu groß und die Probleme sind zu komplex."

Meine Auffassung entspricht diesem Zitat. Ich möchte sie mit einigen Argumenten begründen:

Erstens: Ein Plebiszit bedeutet, auch hoch komplizierte Sachverhalte auf eine Ja/Nein-Fragestellung reduzieren zu müssen. Das parlamentarische Verfahren hingegen hat den entscheidenden Vorteil ein "lernender Prozess" zu sein. Plebiszite kennen keine Ausschussberatungen, Sachverständigenanhörungen und keine Beteiligung der Länder, die diesen "lernenden Prozess" auszeichnen. Ein solcher Prozess ist im Rahmen eines Volksentscheides schwerlich realisierbar. Dort spielen eher sachfremde Erwägungen eine erhebliche Rolle.

Zweitens: Ein Plebiszit ist gerade nicht das "demokratische Instrument des kleinen Mannes", als das es häufig dargestellt wird. Oftmals werden solche Entscheide von großen, finanzstarken Organisation in initiierten Kampagnen als Verhinderungsinstrumente - nicht als Gestaltungsinstrumente - genutzt. So besteht die Gefahr, dass engagierte Minderheiten einen großen Einfluss auf die Staatsgeschicke erhalten - ohne dass diese dafür dauerhaft in der Verantwortung stehen.

Drittens: Ein Plebiszit wird häufig unter dem Einfluss der Medien als Abstimmungen über die Zufriedenheit bzw. Unzufriedenheit mit der jeweiligen Regierungspolitik instrumentalisiert, während die eigentlich zur Abstimmung stehenden Sachfragen weitgehend in den Hintergrund treten. Das irische "Nein" zum EU-Lissabon-Vertrag kann hier als Beispiel für eine solche Gefahr der Vermischung von sachfremden mit tatsächlich relevanten Erwägungen dienen.

Darüber hinaus halte ich die vielen direktdemokratischen Elemente in den Länder- und Kommunalverfassungen unseres Landes für sinnvolle ergänzende Instrumente unserer repräsentativen Demokratie.

Aus den vorgetragenen Gründen werde ich mich jedoch nicht für die Einführung der Volksgesetzgebung auf Bundesebene einsetzen.

Gleichwohl möchte ich Sie bitten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, unabhängig von der Einführung einer dreistufigen Volksgesetzgebung.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Schiewerling