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Karl Schiewerling
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Frage von Hans-Jürgen S. •

Frage an Karl Schiewerling von Hans-Jürgen S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Hat die BRD die volle Souveränität ?
Nach meinem Kentnisstand wurde die Wiedervereinigung(2+4Vertrag)dadurch erkauft, dass den Siegermächten bestimmte Rechte(Beuterecht) eingeräumt wurden.Dies bezieht sich in erster Linie auf die Nutzung militärischer Einrichtungen, wie Truppenübungsplätze und Flughäfen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schenk,

vielen Dank für ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.

Der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland ("Zwei-plus-Vier"-Vertrag) sichert dem vereinten Deutschland "die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten" zu (Art. 7 Abs. 2 "Zwei-plus-Vier"-Vertrag). Diese volle Souveränität kommt unter anderem darin zum Ausdruck, dass die Bundesrepublik Deutschland frei über seine Bündniszugehörigkeiten entscheiden kann (Art. 6 "Zwei-plus-Vier"-Vertrag und Art. 24 GG).
Ausländische Truppen, die auf dem Boden der BRD stationiert sind, sind Gäste, die von der BRD freiwillig vertraglich gewährte Rechte im Rahmen kollektiver Sicherheitsbündnisse (NATO, WEU, UNO) in Anspruch nehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Schiewerling