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Karl Schiewerling
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Frage von Edeltraud D. •

Frage an Karl Schiewerling von Edeltraud D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schiewerling,

ganz bewußt habe ich den o.g. Betreff ausgewählt, da diese Begriffe konträr zu den sog. praktizierten 1- Euro-Jobs stehen. Ich erwarte jetzt keine Gardinenpredigten, wie sozial diese Arbeitsgelegenheiten sind, sondern eine konkrete Zahl über die aktuelle Anzahl der b u n d e s w e i t e n sog. Arbeitsgelegenheiten bzw. 1- Euro-Jobs. Diese Prekär-Zwangsdienste verdrängen nach meinem Verständnis versicherungspflichtige Beschäftigung und dienen offensichtlich nur zum beschönigen und frisieren von ALO-Statistiken. Ich bitte um Klartext und konkrete Zahlen und verbleibe mit freundlichem Gruß

E. Dinkheller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dinkheller,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Zunächst die Antwort auf Ihre Frage, wie viele Ein-Euro-Jobs bzw. Arbeitsgelegnheiten gibt es bundesweit: Die aktuelle Bestandszahl der "Ein-Euro-Jobs" lautet: 321.719.

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden als "Arbeitsgelegenheiten" Maßnahmen zur Beschäftigung Arbeitsloser im Rahmen der Sozialrechtsvariante des § 16 Abs. 3 SGB II verstanden. Charakteristisch ist, dass durch diese Variante kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts begründet wird. Somit entsteht auch keine Sozialversicherungspflicht. Anstelle eines Lohnes oder Gehaltes bezieht der oder die Beschäftigte weiterhin die gesetzlich vorgesehenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung u.a.) Zur Abgeltung des entstehenden Mehraufwandes der Beschäftigten wird ihnen jedoch zusätzlich aus Eingliederungsmitteln ein Entschädigungsbetrag gezahlt. Arbeitsgelegenheiten in der Sozialrechtsvariante müssen sowohl zusätzlich als auch im öffentlichen Interesse sein.

In der Medienöffentlichkeit werden diese Arbeitsgelegenheiten oft als Ein-Euro-Jobs wahrgenommen und der Eindruck vermittelt, dass Arbeitsuchende mit diesen Maßnahmen schikaniert werden sollen. Dem ist nicht so. Ziel dieser Maßnahmen ist die Integration Langzeitarbeitsloser in und durch Arbeit. Dies geschieht in einem Arbeitsprozess, der sich zum Ziel setzt, das Leistungspotenzial des Einzelnen und die Chancen auf eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. So ist es vom Gesetzgeber gewollt.

Die Arbeitsuchenden sollen die Möglichkeit erhalten, aktiv an einer Veränderung ihrer Situation und Lebensumstände mitzuwirken und zum Erhalt bzw. zur Herstellung ihrer Beschäftigungsfähigkeit beizutragen. Durch die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten werden praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten aufgefrischt und erweitert. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geboten, Eigenverantwortung zu übernehmen und Sozialkompetenzen zu trainieren. Die Teilnehmer solcher Arbeitsgelegenheiten festigen bzw. beweisen Fähigkeiten, die auf dem ersten Arbeitsmarkt dringend benötigt werden (wie z.B. Fachkompetenz, Zeitplanung etc.) Menschen haben das Gefühl beraucht zu werden, sie leisten etwas und bekommen dafür Anerkennung. Diese Gewissheit gebraucht zu werden, wirkt sich positiv auf die persönliche Zufriedenheit aus. Mit diesen Arbeitsgelegenheiten sollen Langzeitarbeitslose nicht schikaniert werden, ihnen soll ein Weg zurück in die Erwerbsarbeit geebnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Schiewerling