Frage an Karl Schiewerling von Alexander S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schiewerling,
um der andauernde Debatte zum Gerechtigkeitsdefizit des Arbeitslosengeldes 2 abzuhelfen und der Verteilungsdiskussion zwischen einheimischen Arbeitslosen und Flüchtlingen vorzubeugen, schlage ich eine neue Berechnung des Arbeitslosengeldes 2 vor. Bitte prüfen Sie meinen Vorschlag und teilen mir das Ergebnis Ihrer Prüfung mit. Vielen Dank.
Mein Konzept ist ausgelegt auf die Förderung von Bildung und Beschäftigung durch ein Anreizsystem.
(Meine Ausführungen beziehen sich auf den Regelbedarf für Alleinstehende.)
Zunächst sollte der Regelsatz um die Anteile für Freizeit, Unterhaltung, Kultur auf einen Grundbetrag von ca. 360,- € gekürzt werden. Dieser Grundbetrag wird dann um verschiedene Boni für absolvierte Ausbildungen und geleistete Arbeitszeiten aufgestockt und individuell für die Antragssteller berechnet. Die hierfür benötigten Daten (Abschlüsse, Arbeitszeiten) sind zu großen Teilen bereits in den Datenbanken der Arbeitsagenturen und anderer Behörden enthalten.
Für einen Hauptschulabschluss könnte man z. B. 5,- €, für einen Realschulabschluss 10,- € und für Abitur 15,- € Bonus auf den Grundbetrag aufschlagen, um eine frühzeitige Animation zu einem hochwertigem Schulabschluss zu erreichen. Für eine erfolgreich abgeschlossene Handwerksausbildung oder ein Studium, könnte noch einmal ein 20,- € Bonus zusätzlich angerechnet werden. Antragsteller mit Schulabschluss und Ausbildung würden somit den derzeitigen Regelsatz fast erreichen.
Zusätzlich zu obigen Boni, sollte für jeden sozialversicherungspflichtig beschäftigten Monat des Antragstellers sein Regelsatz um 0,50 € (6,- €/Jahr) erhöht werden , damit eine Motivation zur Arbeit erfolgt. Sicherlich kein hoher Betrag, aber ein Anerkenntnis der erbrachten Leistung und nach 35 Arbeitsjahren immerhin 210,- € mehr als jemand, der noch nie in die dt. Sozialsysteme eingezahlt hat. Ausbildung und Arbeit würden bei diesem Konzept honoriert und eine Gerechtigkeitslücke geschlossen.
Sehr geehrter Herr Schmiechen,
Ihre Idee, Bonusregelungen im System des Arbeitslosengeldes II (Alg II) einzuführen, finde ich sehr interessant und bedenkenswert. Wir haben allerdings verfassungsrechtliche Vorgaben, wie die Regelbedarfe im Alg II berechnet werden müssen. Auf diese besteht ein Anspruch.
Kürzungen einzuführen und dann Bonus-Zahlungen aufzusatteln wären vermutlich mit diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben schwer vereinbar. Zumal wir auch an die Menschen denken müssen, die diese Bildungs- und Beschäftigungsleistungen nicht erbringen können, weil sie zum Beispiel Kinder erziehen oder aus sonstigen Gründen dazu nicht in der Lage sind. Die Motivation zur Arbeitsaufnahme erfolgt durch die Freibetragsregelungen im Alg II, so dass jeder, der erwerbstätig ist, besser gestellt ist.
Ich darf darauf hinweisen, dass wir einen ähnlichen Ansatz einer Bonusregelung gerade einführen. Wer erfolgreich eine Weiterbildung durchführt, bekommt künftig bei Ablegen der Zwischen -und Abschlussprüfung eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.000 bzw. 1.500 Euro. Diese Regelung tritt zum 1. August 2016 in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Karl Schiewerling