Frage an Karl Schiewerling von Karin K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag Herr Schiewerling,
Ministerin Nahles sagte in Bezug auf die Flüchtlings-Neiddebatte, dass geplanten Leistungskürzungen für Asylbewerber nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Es gebe enge Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Die Karlsruher Richter hätten klar gesagt: "Existenzminimum ist Existenzminimum." http://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/nahles-kaum-spielraum-f%C3%BCr-k%C3%BCrzungen-bei-fl%C3%BCchtlingen/ar-AAewCqy
Wie sieht es aber mit den Hartz IV Sanktionen unserer deutschen Arbeitslosen aus? Sind Sie der Meinung, dass dieses Grundgesetz hier nicht gilt?
Weiter ist nun aber im Gespräch den Mindestlohn in Bezug auf die Flüchtlinge doch zu senken. http://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-arbeitsmarkt-107.html
Es hat sich in der Vergangenheit bewahrheitet, dass nicht weniger Arbeiter eingestellt wurden aufgrund des Mindestlohns. https://www.aachener-zeitung.de/news/wirtschaft/der-mindestlohn-hat-sich-nicht-negativ-ausgewirkt-1.1184215 Die Arbeit war also bezahlbar.
Wer würde von dieser geplanten Absenkung des Mindestlohnes profitieren?
Ich befürchte folgendes:
-Flüchtlinge werden bevorzugt eingestellt, da Billiglöhner von der Wirtschaft willkommen.
-Flüchtlinge werden Hartz IV Aufstocker und ebenso unzufrieden wie die deutschen Hartz IVler
-Absenkung des Mindestlohnes-> Schere Arm und Reich wird größer ->es wird massenhaft Aufstände geben.
-Beibehaltung der Hartz IV Sanktionen -> in Deutschland herrschen bald Zustände wie in den USA -> massenhaft Aufstände – ist das noch unser sozialdemokratisches Deutschland?
Und meine letzte Frage: wie werden Sie am 01.10.15 im Bundestag in Bezug auf die Leistungskürzungen und Sanktionen im ALG II abstimmen?
Freundliche Grüße
K. Kluge
Sehr geehrte Frau Kluge,
danke für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.
Ihre Befürchtungen entbehren jeder Grundlage: Der Mindestlohn wurde und wird für niemanden gesenkt. Als arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher meiner Fraktion habe ich mich dafür eingesetzt.
Der Grundsatz „Fördern und Fordern“ gilt für alle Bezieher von Leistungen aus dem SBG II. Hier wird keine Unterscheidung gemacht. Auch für Asylbewerbe gelten Sanktionen. Ich bin der Überzeugung, dass wir weiterhin Sanktionen im SGB II brauchen, da mit Rechten immer auch Pflichten einhergehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Karl Schiewerling