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Karl Schiewerling
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Frage von Thorsten W. •

Frage an Karl Schiewerling von Thorsten W.

Sehr geehrter Herr Schiewerling,

der Bundestag berät derzeit die geplanten Gesetzesänderungen zur Regelung der Fracking-Technik in Deutschland. In der Vergangenheit haben Sie sich bereits kritisch zum Einsatz der Fracking-Technik geäußert und betont, dass für Sie der Schutz von Grundwasser und Gesundheit höchste Priorität hat. Daher bitte ich Sie, um Ihre Einschätzung zum aktuellen Gesetzgebungsprozess und um Beantwortung einiger Fragen hierzu:

1) Es gibt demokratie-theoretische Bedenken hinsichtlich der Legitimation der vorgeschlagenen Expertenkommission. Diese könnte trotz fehlender demokratischer Legitimation Fracking in Deutschland ermöglichen. Teilen Sie diese Bedenken? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
2) Der Gesetzesentwurf sieht vor, Fracking in Kohleflöz- und Schiefergestein bis zu einer Tiefe von 3000 Metern zu verbieten. Wie stehen Sie zu dieser Grenzziehung?
3) Sollte Ihres Erachtens als zentrale Zulassungsvoraussetzung für Fracking-Maßnahmen der wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz im WHG gelten und wenn nein, warum nicht?
4) Halten Sie die Verpressung von Lagerstättenwasser bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas für sinnvoll und wenn ja, wie sollte Sie Ihres Erachtens von Statten gehen?
5) Welche offenen Fragen sind mit der Gewinnung von Erdöl und Erdgas mittels Fracking verbunden und sollten Ihres Erachtens an welchen Standorten und in welchem Umfang erprobt werden?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wiegers,

danke für Ihre Fragen über das Internetportal „abgeordnetenwatch.de zum Thema Fracking. Gerne gehe ich auf Ihre Fragen ein.

Demokratie- theoretische Bedenken hinsichtlich der Legitimation der Expertenkommission
Der Deutsche Bundestag plant eine Kommission einzusetzen, um die bestehenden Wissenslücken beim unkonventionellen Fracking zu schließen. Hier sehe ich keine Probleme. Zur Beurteilung solch komplexer Fragen sind wir Abgeordnete auf externes Fachwissen angewiesen.

Ich setzte mich dafür ein, – anders als im Gesetz vorgesehen – dass sich der Deutsche Bundestag im Jahr 2018, auf Grundlage des Berichtes der Expertenkommission, erneut mit der Frage des unkonventionellen Frackings befassen soll. Wenn der Deutsche Bundestag eine Kommission einsetzt, muss er deren Ergebnisse auch beurteilen und dann entsprechend handeln. Der Schutz der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers haben für mich Priorität.

3000 Meter Grenze
Die „3000 Meter Grenze“ war immer wieder Gegenstand der Verhandlungen zum vorliegenden Gesetzespaket. Für uns Unionsabgeordnete greifen diese Regeln zu kurz. Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren werden wir uns für eine umfassendere Verbotsregelung einsetzen, die den gesamten Bereich der Gasvorkommen im Muttergestein umfasst.

Wasserrechtlicher Besorgnisgrundsatz
Das vorliegende Gesetzespaket erhöht die gesetzlichen Hürden für den Einsatz der Frackingtechnologie. Für alle innerhalb dieses neuen Gesetzesrahmens möglichen Fracking-Vorhaben gelten strenge Vorschriften. So ist vorgesehen, dass im Einzugsbereich von öffentlichen Wasserentnahmestellen oder Stellen die der unmittelbaren Verwendung in Lebensmitteln dienen (zum Beispiel Mineralwasser oder Bier) eine Schädigung des Grundwassers ausgeschlossen sein muss. Es gilt also der wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz.

Verpressung von Lagerstättenwasser
Vor der Versenkung des Lagerstättenwassers muss es oberirdisch aufbereitet werden. Dabei wird der Schadstoffgehalt des Lagerstättenwassers minimiert und das zu versenkende Lagerstättenwasser wird keinesfalls in einem stärker belasteten Zustand sein als bei seinem Austritt an die Erdoberfläche.

Probenbohrungen
Im Bereich der unkonventionellen Förderung bestehen Wissenslücken. Diese soll die Expertenkommission mit Hilfe von insgesamt 8 Probebohrungen in den relevanten geologischen Formationen schließen. Die Auswahl der exakten Standorte obliegt der Kommission.

Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Karl Schiewerling