Frage an Karl Schiewerling von Max J.
Sehr geehrter Herr Schiewerling,
die Bundesregierung plant ja derzeit wieder die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. In meinen Augen ist dieser Generalverdacht gegen uns Bürger überzogen. Eine freie und offene Kommunikation ist für unsere Gesellschaft sehr wichtig.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 ist nur noch die gezielte Überwachung Verdächtiger zulässig und nicht mehr eine Speicherung der Verbindungsdaten von Millionen völlig Unbeteiligter. Dieses Verfahren stellt einen angemessenen Kompromiss dar, der sich in vielen Staaten weltweit bewährt hat. Wieso nicht in Deutschland?
Wie stehen Sie zu diesem Thema? Würden Sie bei einer entsprechenden Abstimmung mit "Ja" abstimmen? Wenn ja, wieso? Warum glauben Sie, dass die Vorratsdatenspeicherung eine gute Idee ist?
Mit freundlichen Grüßen
Max Jonas
Sehr geehrter Herr Jonas,
danke für Ihre Anfrage über das Internetportal „abgeordnetenwatch.de“ zur Vorratsdatenspeicherung. Gerne antworte ich Ihnen.
Das Thema Vorratsdatenspeicherung wird auch in Reihen der CDU/ CSU Bundestagsfraktion kontrovers diskutiert. Auch ich bewerte die Thematik ambivalent, sehe die Vor- und Nachteile. Im Bereich der Telekommunikationsüberwachung bewegen wir uns in einem Spannungsfeld. Ich stimme Ihnen zu, dass eine freie und offene Kommunikation sehr wichtig ist. Dem steht jedoch die verfassungsrechtlich gebotene Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung gegenüber. Auch das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag des staatlichen Gemeinwesens hervorgehoben.
Hier kann die Vorratsdatenspeicherung einen Beitrag leisten. Eine ausreichende Beweissicherung ist ohne gespeicherte Telekommunikationsdaten im Kampf gegen Terrorismus und gegen schwere Verbrechen, im Zeitalter des Internets, kaum möglich. Wir brauchen eine wirksame Strafverfolgung auch im Internet. Die gespeicherten Daten sollen nur zur Aufklärung schwerer Verbrechen und unter strengen Vorgaben verwendet werden dürfen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist an diese Bedürfnisse angepasst: Ein Zugriff auf die Daten durch Strafverfolgungsbehörden darf auch hier nicht ohne richterliche Anordnung erfolgen. Zudem ist derzeit geplant, die Dauer der Speicherung der Telekommunikationsdaten auf 10 Wochen zu begrenzen. Sollten die Provider die Daten länger speichern, drohen Geldbußen. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen hingegen auf maximal vier Wochen gesichert werden. Dabei wird das Erstellen von Bewegungsprofilen verboten.
Mit dem Gesetzentwurf wurde ein angemessener Kompromiss gefunden. Mir ist bewusst, dass die Vorratsdatenspeicherung allein keine Straftaten verhindern wird. Die traurigen Beispiele aus unseren Nachbarländern haben dies gezeigt. Dennoch ist es ein sinnvolles ergänzendes Instrument, um unsere Sicherheit zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Karl Schiewerling