Portrait von Karl Schiewerling
Karl Schiewerling
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Karl Schiewerling zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ralf D. •

Frage an Karl Schiewerling von Ralf D. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Schiewerling,
meine Frau geht im nächsten Jahr in Rente und hat deshalb eine Rentenauskunft angefordert.
Von der von Ihnen -der Regierung-versprochenen neuen MÜTTERRENTE ist darin aber nichts
zu sehen. Nach telefonischer Auskunft der RV liegt das daran ,dass meine Frau der Geburt
unserer zwei Kinder (1979-1983) sofort wieder gearbeitet hat. Wie kann das sein? Wird man für
Arbeit bestraft? Kann die Regelung noch geändert werden? Ich bitte um eine schnellstmögliche
Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Debo

Portrait von Karl Schiewerling
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Debo,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage über das Internetportal „abgeordnetenwatch.de“. Als arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/ CSU Bundestagsfraktion antworte ich Ihnen gerne.

Ohne einen detaillierten Einblick auf das Rentenkonto Ihrer Frau kann ich Ihnen leider nicht präzise antworten. Grundsätzlich erhöht sich die monatliche Rente durch die Kindererziehungszeiten (KEZ) um rund 28,61 Euro im Westen je Kind. Die Erziehungszeit wird damit in etwa so behandelt, als hätte man im jeweiligen Bundesland zum Durchschnittsverdienst gearbeitet.

Ihrer Nachricht entnehme ich, dass Ihre Frau direkt nach Geburt der Kinder wieder gearbeitet hat. Dabei wird das Entgelt und der Wert der Kindererziehungszeit nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zusammengerechnet. Weil die Rente eine Sozialleistung ist, soll sie nicht zu Übersicherung führen, daher begrenzt die BBG letztlich auch die Höhe der späteren Rente. Die BBG ändert sich entsprechend der Lohnentwicklung jedes Jahr und ist im Westen und Osten noch dazu unterschiedlich hoch. Die BBG liegt heute im Westen bei rund 71.400 Euro, die Kindererziehungszeiten entsprechen in etwa einem Entgelt von rund 33.000 Euro.

Hat Ihre Frau beispielsweise 80.000 Euro rentenversicherungspflichtig verdient, profitiert sie nicht von den Kindererziehungszeiten im gleichen Jahr, weil schon der Verdienst die BBG übersteigt und damit kein Raum mehr ist für die Gutschrift von Entgeltpunkten für die gleichzeitig vorliegende Kindererziehungszeit.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen helfen konnte. Sollten Sie weitere Informationen und Hintergründe benötigen, können Sie sich jederzeit wieder an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Karl Schiewerling