Frage an Karl Schiewerling von Andreas W. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Schiewerling,
in der Presse war heute zu hören, dass die Koalition die Möglichkeit Handwerkerrechnungen von der Steuer abzusetzen, einschränken will. Ursprünglich war diese Möglichkeit geschaffen worden, um die Schwarzarbeit einzudämmen. Mit den jetzigen Vorschlägen wird die sogenannte Schattenwirtschaft wieder gestärkt. Gleichzeitig wird aus meiner Sicht eine Möglichkeit zum Steuersparen für den "normalen" Bürger ausgehebelt. Warum streicht die Koalition nicht endlich mal die diversen Subventionen (z.B. für Dienstwagen, -Wohnungen etc. von Besserverdienern, oder Steuerschlupflöcher für Besserverdiener oder Großkonzerne? Warum werden die Gesetze für Steuerhinterziehung im großen Stil (z.B. Herren Hoeneß oder Zumwinkel)nicht endlich so verschärft, dass es für unsere Oberschicht unattraktiv wird, Steuern zu hinterziehen, oder aus steuerlichen Gründen ins Ausland zu ziehen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wittig
Sehr geehrter Herr Wittig,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02. Dezember 2014. Ich habe mich mit Ihrer Anfrage zum Handwerkerbonus an den zuständigen Kollegen meiner Fraktion gewandt und folgende Hintergrundinformationen erhalten.
Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, wie es mit der Handwerkerbonus weiter gehen soll. Fest steht lediglich, dass im Rahmen des „Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz“, beschlossen wurde, dass die energetische Gebäudesanierung steuerlich gefördert werden soll.
Je nach finanziellem Umfang der Förderung bei der Gebäudesanierung ist eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt erforderlich. Deshalb müssen an anderer Stelle Leistungen gekürzt werden. Eine Möglichkeit der Gegenfinanzierung besteht in der von Ihnen angesprochenen Veränderungen beim Handwerkerbonus. Der in der Presse angesprochene Vorschlag zur Einführung eines Sockels beim Handwerkerbonus entspricht einem Vorschlag der Länder von der letzten Wahlperiode zum Steuervereinfachungsgesetz 2013. Dieser Vorschlag wurde damals aber nicht weiter verfolgt. Zunächst bleibt abzuwarten wie der Aktionsplan Gebäudesanierung en détail ausgestaltet werden soll.
Ihren Anmerkungen zur Steuerhinterziehung stimme ich zu. Das Bundeskabinett hat am 24. September 2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung beschlossen. Mit diesem Gesetz werden die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen angepasst. Straftaten müssen und werden in Deutschland konsequent verfolgt. Dies gilt für Steuerhinterziehung genauso wie für andere Delikte. Die noch einmal verschärften Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige führen dazu, dass Steuerhinterziehung nur unter besonderen Voraussetzungen und in sehr engen Grenzen straffrei bleibt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Karl Schiewerling