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Karl Schiewerling
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Frage von Christian R. •

Frage an Karl Schiewerling von Christian R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schiewerling,

der aktuellen Tagespresse schreibt, dass die arbeitende Bevölkerung in 2013 einen Reallohn-Verlust hinnehmen musste.

Die Bundestagsabgeordneten genehmigen sich einen Zuschlag von 10%.

Schliesslich sollten Sie (der Theorie nach) ein Vorbild und Abbild der Gesellschaft sein.

Gleichzeitig wird ein Absinken der Ruhestandsleistungen beworben, welches allerdings erst NACH der Diäten-Erhöhung in Kraft tritt und somit faktisch keine Auswirkunen hat.

Haben Sie dabei kein schlechtes Gewissen?
Ich halte solch ein Verhalten für höchst unmoralisch!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Renner,

danke für Ihre Anfrage über das Internetportal „abgeordnetenwatch“, in der Sie auf die Entwicklung der Reallöhne eingehen und die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung kritisieren.

Auch ich habe in dieser Woche die Berichte über die Reallohnentwicklung überraschend zur Kenntnis genommen. Erstmals seit 2009 lag die Inflationsrate wieder über der Lohnsteigerungsrate. Auf Grund des schwachen Wirtschaftswachstums gingen die Reallöhne zurück.

Mit Wohlwollen habe ich die Prognosen für das Jahr 2014 des anerkannten Wirtschaftsforschungsinstituts „Ifo“-zur Kenntnis genommen. Demnach sollen die Reallöhne in 2014 wieder um 1,3 Prozent zulegen. Darauf deutet auch der erste wichtige Tarifabschluss in diesem Jahr hin: Die 550.000 Beschäftigten der Chemieindustrie bekommen 3,7 Prozent mehr Geld.

Die Änderungen des Abgeordnetengesetzes, die vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden sind, sehen vor, dass künftig die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung an die Reallohnentwicklung gekoppelt ist. Steigen die Löhne der abhängig Beschäftigten, steigt die Abgeordnetenentschädigung. Der Mechanismus greift auch bei Reallohnsenkungen.

Die Entschädigung für Abgeordnete stößt immer wieder auf öffentliche Kritik. Gerne erläutere ich Ihnen meine Position zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung, deren Einzelheiten im Abgeordnetengesetz geregelt sind und auf Art. 48 Abs. 3 unseres Grundgesetzes zurückgehen. Dort heißt es: Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Immer wieder wurde gefragt, welche Vergütung angemessen sei. Schon im Jahr 1975 wurde das Bundesverfassungsgericht um Rat gefragt.

Von dort kam 1977 der Hinweis, dass sich die Abgeordnetenentschädigung an die Besoldungsgruppe R6 der Richter an obersten Bundesgerichten orientieren solle, da Abgeordnete in Status, Tätigkeit und Verantwortung am ehesten mit Richtern vergleichbar seien. Beide nehmen ihre Tätigkeit unabhängig wahr. Ich selbst sehe mich außerstande zu beurteilen, wie die Arbeit eines Abgeordneten zu bewerten und zu entlohnen ist. Die Orientierung an der Besoldungsgruppe R6 bedeutet, dass Abgeordnete eine Entschädigung erhalten, die in der Höhe auch denen von Landräten und Bürgermeistern mittelgroßer Städte mit 250.000 Einwohnern entspricht. Allerdings haben die Abgeordnetenbezüge in der Vergangenheit nie diese Bezugsgröße erreicht, da wiederholt - in den Jahren 2003 bis 2007 und 2009 bis 2011- auf eine Erhöhung der Diäten verzichtet wurde.

Da die Abgeordneten immer wieder mit der Frage der Vergütung und der Versorgung konfrontiert wurden, hat der Ältestenrat des Bundestages eine unabhängige Kommission aus externen Fachleuten aus Wirtschaft und Verwaltung eingesetzt, die Vorschläge zur Änderung des Abgeordnetengesetzes erarbeiten soll. Auf deren Empfehlungen basiert der nun vorliegende Gesetzentwurf, über den die Abgeordneten abstimmen müssen. In einem demokratischen System können Gesetze ausschließlich vom Parlament verabschiedet werden.

Demnach soll die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an die Besoldung der obersten Richter nun in zwei Schritten erfolgen:
- zum 01. Juli 2014 um 415 Euro auf 8667 Euro (+5,0 Prozent)
- zum 01. Januar 2015 um 415 Euro auf 9082 Euro (+4,8 Prozent).

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner ausführlichen Antwort die Hintergründe der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung erläutern konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Karl Schiewerling