Frage an Karl Schiewerling von Thomas H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Schiewerling,
Laut dem „Manager Magazin“ vom 17.04.12 wurde über die TV-Rechte-Vergabe an die Deutsche Fußball-Liga (DFL) das Folgende berichtet:
„Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) nimmt in den Spielzeiten von 2013 bis 2017 insgesamt 2,5 Milliarden Euro ein. Das sind im Schnitt 628 Millionen Euro pro Saison….“
Ich bin sehr an der Bundesliga interessiert. Ich sehe mir die Spiele in der ARD (auch im Radio) und beim ZDF an.
Aber als Steuerzahler sehe ich nicht mehr ein, dass bei diesen Summen die Vereine nicht für die Polizeieinsätze und Aufräumarbeiten nach den Spielen (auch bei der DB) bezahlen müssen.
1. Wie können Sie als Abgeordneter erfahren (erfragen) ob noch mehr Bundesbürger dieser Ansicht sind?
2. Wie stehen Sie selbst zu diesem Thema?
3. Wie werden zur Zeit diese Einnahmen versteuert? (Entfall wegen Gemeinnützigkeit?)
Mit freundlichen Grüßen
T.Hergesell
Sehr geehrter Herr Hergesell,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch in der Sie eine finanzielle Beteiligung der Fußballvereine für die Polizeieinsätze und Aufräumarbeiten im Rahmen von Fußballspielen fordern. Gerne beantworte ich die von Ihnen aufgeworfenen Fragen.
Als Abgeordneter kann ich leider nicht in Erfahrungen bringen, wie viele Bundesbürger ebenfalls der Ansicht sind, dass sich die Vereine an den Kosten für die Polizeieinsätze rund um Fußballspiele beteiligen sollen. Gleichwohl weiß ich, dass dieses Thema regelmäßig in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird. Des Öfteren habe ich auch daran gedacht, dass es möglich ist, die hohen Kosten an die Bundesligavereine weiter zu geben. Zumal sie ja mit den Spielen gutes Geld verdienen. Nach reichlicher Prüfung der Sachverhaltes sehe ich das aber jetzt differenzierter.
Grundsätzlich ist die Polizei für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Ich möchte nicht, dass es zu einer Privatisierung in Fragen der öffentlichen Sicherheit kommt. Für Fußballspiele gilt dabei grundsätzlich nichts anderes wie für andere Großveranstaltungen, wie zum Beispiel Demonstrationen oder Musikveranstaltungen. Wo sollten hier auch die Grenzen gezogen werden? Mit welcher Rechtfertigung werden lediglich Fußballvereine zur Beteiligung der Kosten für Polizeieinsätze herangezogen? Sofern man den Fußballvereinen die Kosten auferlegen würde, so müsste dies aus Gründen der Gleichbehandlung auch für alle Veranstaltungen gelten, bei denen die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet werden muss.
Zudem leisten die Vereine bereits heute einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit, als dass sie in ihren eigenen Stadion Sicherheitsdienste engagieren, damit Recht und Gesetz eingehalten werden.
Zu Ihrer dritten Frage, der Besteuerung von Einnahmen, ist zu sagen, dass Vereine oftmals auf Grund der Gemeinnützigkeit steuerliche Begünstigungen geltend machen können. Allerdings gibt es auch Vereine, die ihre Profiabteilungen in GmbHs ausgliedern, bei denen dann die Gemeinnützigkeit und damit die steuerliche Bevorteilung entfällt.
Fußball ist in Deutschland ein allgemeines gesellschaftliches Gut. Aus Gründen der Gleichbehandlung kultureller Veranstaltungen spreche ich mich daher gegen die Kostenbeteiligung von Vereinen für Polizeieinsätze im Rahmen von Fußballspielen aus.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Schiewerling