Frage an Karl Schiewerling von Florian K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Schiewerling,
warum ist der Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen in Deutschland dem beliebigen Ermessen der Versicherer freigestellt, anders, als es z.B. im Bereich der Krankenversicherung der Fall ist?
Menschen, die den entspr. Anforderungen der Versicherungen nicht hinreichend genügen, bekommen Berufsunfähigkeitsversicherungen nur zu schlechten Konditionen oder gar nicht, wie dieses Jahr wieder von Stiftung Warentest festgestellt wurde. Damit laufen sie im Fall einer tatsächlichen Berufsunfähigkeit Gefahr, mit einem sozialen Absturz rechnen zu müssen.
Ist es möglich, die Versicherer hier mehr in die Pflicht zu nehmen, wie es bei gesetzlichen KV der Fall ist?
Sehr geehrter Herr Kraemer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Grundsätzlich handelt es sich bei den von Ihnen angesprochenen Versicherungen um solche, die auf dem Gebiet des Privatrechts im Namen der Vertragsfreiheit sowohl von Anbietern wie auch den Verbrauchern freiwillig geschlossen werden. Eingeschränkt wird die Vertragsfreiheit bereits durch verschiedene Gesetze.
Allerdings muss auch immer beachtet werden, dass Anbieter nicht zu sehr in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt werden. Dennoch haben Sie recht, dass bei Versicherungen allgemein eine Tendenz zur Umverteilung von guten und schlechten Risiken zu beobachten ist.
Wir werden die Entwicklung genau beobachten und gegebenenfalls prüfen, ob weiterer Handlungsbedarf besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Schiewerling