Frage an Karl Schiewerling von Peter R. bezüglich Finanzen
guten tag herr schiewerling
ich hätte mal eine frage zu unserem soli- beitrag.
auf welcher rechtlichen grundlage bzw gesetz basiert der solibeitrag???
ich war der meinung das der wohl freiwillig war.
im hinblick auf unseren strassenverhältnissen müsste jetzt der solibeitrag aus der ehmaligen
DDR nach uns zurück kommen.
ich bitte um eine ehrliche antwort!!!!!!!
gruss peter röwekamp
Sehr geehrter Herr Röwekamp,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. August 2010 zum Thema „Solidaritätszuschlag“.
Der Solidaritätszuschlag beruht auf dem Solidaritätszuschlagsgesetz (SolZG) von 1995 und wird keineswegs auf freiwilliger Basis erhoben.
Sicherlich haben Sie Recht, dass auch im Gebiet der alten Länder Investitionsbedarf besteht, allerdings ist dies losgelöst vom Solidaritätszuschlag zu beurteilen, zumal in den vergangenen Jahren auch erheblich in die Infrastruktur in den alten Ländern investiert wurde.
Derzeit findet keine Diskussion im Hinblick auf eine Abschaffung des Solis statt. Eine Verwendung des Solis für Westinvestitionen würde dem Sinn und Zweck dieser Abgabe widersprechen und kommt somit nicht in Betracht.
Aus aktuellem Anlass möchte ich auch darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23. September 2010 keinen Anlass sah, den Solidaritätszuschlag als verfassungswidrig zu beurteilen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Schiewerling