Frage an Karl Schiewerling von Jendrik M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schiewerling,
aktuelle verhandelt die Union zusammen mit SPD und FDP über die Grundgesetzänderung im Bereich SGB II.
Wird es mit Ihnen eine Ausweitung der Optionskommunen geben? Und wenn ja, mit welcher Höhe ist da zu rechnen? Wie bewerten Sie die Arbeit der Optionskommunen im Vergleich zu den anderen Möglichkeiten?
Sehr geehrter Herr Müller,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.
Wie Sie richtig erwähnen, verhandelt die Union zusammen mit SPD und FDP über die SGB II-Organisationsreform. Am 26. Februar 2010 ist erstmals die interfraktionelle Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Jobcenter-Reform zusammengekommen. Nach der Sitzung, die in guter, vertrauensvoller Atmosphäre verlief, stimmt die Arbeitsgruppe in dem Ziel überein, im ersten Halbjahr 2010 eine Lösung zu ermöglichen, die die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand gewährleistet. Diese Lösung soll verfassungsrechtlich abgesichert werden. Wichtig dabei ist vor allem, die bisherigen praktischen Erfahrungen in der Organisation und der Durchführung des SGB II, als Grundlage einfließen zu lassen. So kann eine dauerhafte und stabile Organisationsstruktur geschaffen werden.
Dies vorangestellt, möchte ich auf die Optionskommunen eingehen. Die Union hat sich in der Frage so verständigt, ein Wahlrecht für alle Kommunen zu ermöglichen, für die alleinige Aufgabenwahrnehmung zu optieren. Eine Anzahl kann man vorab allerdings nicht nennen.
Abschließend möchte ich Ihnen zur Bewertung der Arbeit der Optionskommunen antworten, dass es in meinen Wahlkreis Optionskommunen gibt, deren Arbeit ich sehr schätze und positiv bewerte.
Mit freundlichen Grüßen,
Karl Schiewerling