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Karl Schiewerling
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Frage von Franziska S. •

Frage an Karl Schiewerling von Franziska S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schiewerling,
nach den Berichten in der Presse, u.a. auf http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=34954&key=standard_document_38682117 haben sich die Unionsministerpräsidenten darauf verständigt, dass künftig sog. Optionskommunen nunmehr doch grundgesetzlich abgesichert werden sollen. Eine verfassungsrechtlich saubere Lösung begrüße ich.
Die SPD will nur einer moderaten Erhöhung der Zahl der Optionskommunen zustimmen, die CDU/CSU erweckt den Eindruck, hier einer unbestimmt großen Anzahl die Option zu ermöglichen. Zugleich soll der Bund die Rechts- und Fachaufsicht (!) über die Optionskommunen haben.
Nach meinem Verständnis bedeutet das, dass der Bund generell und im Einzelfall den Optionskommunen Weisungen zur Ausführung der Aufgaben nach dem SGB II geben kann. So sinnvoll das im Hinblick auf die Bundesfinanzen sein mag, so problematisch ist das aus verschiedenen Gründen: Wollen die Kommunen tatsächlich vom Bund Weisungen bekommen? Wollen das auch die Länder, die insofern nicht mehr weisungsbefugt sind? Vor allem aber: Wer soll denn diese Aufsicht ausüben? Ein Bundesministerium oder eine neu zu schaffende Bundesbehörde oder die Bundesagentur für Arbeit? Bei 400 Optionskommunen wird dafür erhebliches Personal erforderlich sein, wenn die Fach- und Rechtsaufsicht ernst genommen wird. Zumal die Länder ihrer Aufsicht über 69 Kommunen bereits bislang nicht nachgekommen sind.
Wie sind konkret hierzu Ihre Vorstellungen oder die Absprachen der Bundesministerin mit CDU/CSU-Kollegen? Mit wie vielen Optionskommunen rechnen Sie?
Über eine ausführliche und auf jede gestellte Frage eingehende Antwort, würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Franziska Siebenschuh

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Siebenschuh,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage über abgeordentenwatch.de, in der Sie mir Fragen zur SGB II-Organisationsreform stellen, die auch mich sehr beschäftigen.

Wie Sie bereits erwähnten, hat sich die Bundesarbeitsministerin, Frau Dr. von der Leyen, am 7. Februar 2010 mit den Ministerpräsidenten der unionsgeführten Bundesländer und dem Vorsitzenden der CDU/CSU Bundestagsfraktion auf eine Grundgesetzänderung zur Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende verständigt. Dadurch wurde eine große Chance eröffnet, die Hilfe optimal an den Bedürfnissen der Menschen auszurichten. Richtig ist, dass neben der Verfassungsfestigkeit der ARGEn auch die Verstetigung und die Ausweitung der Optionskommunen beschlossen wurde und darüber hinaus die einheitliche Bundesaufsicht (Rechts- und Fachaufsicht) über die Optionskommunen.

Als sozial- und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegt mir eine optimale Lösung sehr am Herzen. Klar ist, dass für die Kommunen bestmögliche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um das Know how und das Engagement der kommunalen Stellen weiter im Interesse der Hilfesuchenden zu nutzen. Vor diesem Hintergrund soll allen Kommunen die Möglichkeit eröffnet werden, sich für die alleinige Aufgabenwahrnehmung zu entscheiden. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass dies auch mit einer Änderung bei der Aufsichtsfrage verbunden sein muss, da der Bund als Sachwalter der Interessen der Steuerzahler darauf achten muss, dass (Bundes-) Geld nicht nur rechtskonform und effizient verwandt wird, sondern auch, dass in allen Teilen Deutschlands – in den Argen wie in den Optionskommunen – die gleichen Regeln für die Verwendung der Gelder gelten und angewandt werden. Klar ist, dass es auf die Art der Steuerung ankommt. Dass dies nur auf Augenhöhe geschehen kann, wurde bereits von der Bundesarbeitsministerin deutlich gemacht.

In den nächsten Wochen werden innerhalb der Bundesregierung, der Koalitionsfraktionen, der Bundesländer und der kommunalen Spitzenverbände die erforderlichen Gespräche geführt. Dabei wird auch die Steuerungsvorstellung geklärt. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich den Ergebnissen dieser Beratungen nicht vorgreifen möchte.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Schiewerling