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Karl Schiewerling
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Frage von Siegfried S. •

Frage an Karl Schiewerling von Siegfried S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Schiewerling !

am 29.10.2008 haben Sie hier auf abgeordnetenwatch zu Nacktscannern geschrieben:

"Deutschland wird es einen Einsatz der Bodyscanner nicht geben." ( http://www.abgeordnetenwatch.de/karl_schiewerling-650-6005--f149275.html#q149275 )

Gilt diese Ansage heute noch?

fragt sich mit freundlichen Grüßen

S. Schlosser

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schlosser,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Nach dem vereitelten Terroranschlag auf ein US-Passagierflugzeug an Weihnachten 2009 ist eine erneute Debatte um den Einsatz so genannter Nacktscanner an deutschen Flughäfen aufgekommen. Meine Bedenken, die ich bereits im Oktober 2008 geäußert habe, gelten selbstverständlich auch weiterhin. Bodyscanner, die die Persönlichkeitsrechte der Fluggäste verletzen, werden an deutschen Flughäfen nicht eingesetzt, da diese nicht zu den regulären Kontrollmethoden des europäischen Luftsicherheitsrechts zählen.

Darüber hinaus lehnt das Bundesministerium des Innern den Einsatz und den Test von Körperscannern solange ab, bis u. a. die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und eine Gesundheitsgefährdung für die Passagiere gleichermaßen wie für die an Flughäfen eingesetzten Sicherheitskräfte ausgeschlossen werden können. Dieser Meinung möchte ich mich anschließen.

Nichts desto weniger muss die Forschung bei den richtigen Technologien vorangetrieben werden. Die Millimeter- und Terahertz-Wellentechnologie, mit denen solche Scanner arbeiten, ist in der Lage, Waffen oder Sprengstoffe zu erkennen, die heute vom Sicherheitspersonal allenfalls durch Abtasten gefunden werden können. Zurzeit wird geprüft, wie die Bilder verfremdet werden können, um sowohl dem Sicherheitsbedürfnis der Fluggäste als auch der Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund ist bereits seit Monaten öffentlich bekannt, dass die Bundespolizei seit Dezember Laborversuche mit dieser Technologie durchführt.

Folglich wäre der Einsatz von Bodyscannern, in Anbetracht des veränderten Bedrohungspotentials, nur zu rechtfertigen, wenn auf diese Weise ein wirksamer und zuverlässiger Schutz der Fluggäste erreicht werden kann. Gleichzeitig müssen die Verletzung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte sowie gesundheitliche Folgen der Prozedur für Passagiere und Flughafenbedienstete ausgeschlossen werden. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, dann haben wir eine andere Situation als im Herbst 2008.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Schiewerling