Frage an Karl Schiewerling von Manfred S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Schiewerling,
warum soll (nur) das Beherbergungsgewerbe durch eine Senkung des MWSt-Satzes von 19 auf 7 % gefördert werden und welche konjunkturellen Auswirkungen erwarten Sie von dieser Maßnahme?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Seeger
Sehr geehrter Herr Seeger,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Ich schätze es sehr, wenn sich Bürgerinnen und Bürger für Politik und deren Auswirkungen interessieren. Folglich lege ich Ihnen gerne da, warum der Mehrwertsteuersatz für das Beherbergungsgewerbe von 19% auf 7% gesenkt wurde und welche volkswirtschaftlichen Impulse durch diese Regelung zu erwarten sind.
Die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes (von 19% auf 7%) führt im Ergebnis dazu, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Hotel- und Gastronomiegewerbes gestärkt wird. Schließlich gelten im überwiegenden Teil der Europäischen Union ermäßigte Mehrwertsteuersätze, so dass die ausländischen Mitbewerber über einen enormen Wettbewerbsvorteil verfügen. Gerade im Kontext der Wirtschafts- und Finanzkrise ist es wichtig, dass wir erstens die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unserer Unternehmen verbessern und zweitens krisenentschärfende Maßnahmen ergreifen, um die Krise schnell zu überwinden und gestärkt aus ihr hervorzugehen. Deshalb hat die Bundesregierung ein steuerliches Sofortprogramm verabschiedet, im Rahmen dessen, neben Steuererleichterungen für Familien, auch der Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen gesenkt wurde.
Laut einer Umfrage unter 5700 Hoteliers und Gastronomen wird die Umsatzsteuerreduzierung zum größten Teil dazu genutzt, dringend notwendige Investitionen zu tätigen, um den Service und das Angebot zu verbessern und somit die Leistungsfähigkeit deutscher Hoteliers zu steigern. Zudem soll ein Teil des Steuervorteils an die Kunden weitergegeben werden. Weitere 22% der Steuereinsparungen werden für Qualifizierungsmaßnahmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lohnsteigerungen ausgegeben. Die verbleibenden Steuervorteile sollen in den Unternehmen verbleiben, um die Eigenkapitalbasis zu vergrößern.
Gleichwohl sehe ich mit größten Bedenken, dass durch die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes in einer weiteren Branche, der Flickenteppich der Mehrwertsteuersätze weiter vergrößert wurde und darüber bin auch ich nicht glücklich.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Schiewerling