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Karl Schiewerling
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Frage von Karl B. •

Frage an Karl Schiewerling von Karl B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schiewerling,

Mein Frage ist warum haben sie der Internetsperre zugestimmt ist es nich ein Verstoß gegen das Grundgesetz Informationen zu zensieren und falls sie jetzt sagen das es zur verhinderung von Kinderpornografie dient dann kann ich ihnen auf Youtube ein Video empfehlen dort wird gezeigt wie man die Sperre in 27 Sekunden überwindet http://www.youtube.com/watch?v=1NNG5I6DBm0.

Im übrigen verhindert diese Sperre keine KInderpornografie , wenn man die Listen mit den Seiten hat wieso löst man sie einfach nicht durch ihre zustimmung zu diesem Gesatz bauen sie weitere teile der Demokratie ab die sie beschützen sollen sie werden auch bei der nächsten Bundestagswahl sehen was es für folgen bei den Jungen Wählern hatt die nicht nur Tagesschau gucken sondern sich im Internet informieren sie sind nun ein Handlanger der Faschisten in diesem Land.

Ich hoffe auf eine Schnelle Antwort.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Breuer,

als Abgeordneter des Deutschen Bundestages begrüße ich es ausdrücklich, wenn sich die Bürger mit Politik und deren Auswirkungen kritisch auseinandersetzen sowie Gesetzesinitiativen kritisch hinterfragen.

Die Demokratie lebt von kontroversen Diskussionen mit divergierenden Ansichten. Von daher befürworte ich politische Debatte um die „richtige Lösung“ und stelle mich gerne der Kritik der Bürgerinnen und Bürger. Ich bin davon überzeugt, dass offene Dialoge dazu beitragen, dass Lösungsansätze für Probleme gefunden werden.

Allerdings müssen auch bei Diskussionen Regeln des menschlichen Zusammenlebens eingehalten werden. Meiner Ansicht nach haben Sie diese Grenzen in Ihrer Anfrage überschritten. Ich bin nicht bereit, mich von Ihnen als Handlanger der Faschisten beschimpfen zu lassen und weise diese Behauptung auch aufs Schärfste zurück, zumal meine Familie im Nationalsozialismus verfolgt wurde.

Trotzdem bin ich bereit, mit Ihnen inhaltlich über die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt zu diskutieren.

In Deutschland ist durch den „Aktionsplan der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“ bereits viel zum Schutz der Kinder erreicht worden. Dennoch bedarf es im Internet noch flankierender Maßnahmen, um den bestmöglichen Schutz unserer Kinder zu gewährleisten. Wer in der realen Welt gegen Kinderpornographie vorgeht, muss dies auch in der virtuellen Welt im Internet tun, da dieses kein rechtsfreier Raum ist.

Folgende Argumente haben mich dazu bewogen, dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie zuzustimmen:

Durch die Sperrung der kinderpornographischen Seiten im Internet wird der Kampf gegen dieses Verbrechen um präventive Maßnahmen ergänzt. Zufällige Besuche auf diesen Seiten werden durch eine Stopp-Seite verhindert. Die Stopp-Seite setzt ein deutliches gesamtgesellschaftliches Signal für das Netz: Stopp, hier geht es nicht weiter, hier wird der legale Raum verlassen. Die Sperrung solcher Seiten ist eine zusätzliche und ergänzende Maßnahme, wenn ein wirksameres Vorgehen direkt gegen die schrecklichen Inhalte bei ausländischen Angeboten nicht möglich ist. Die Stoppseite ist ein wichtiger Baustein einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet.
Nutzer, die z.B. durch Links in Spam-Mails auf diese Stopp-Seite gelangen, müssen nicht mit Strafverfolgung rechnen. Die Daten, die an der Stopp-Seite anfallen, dürfen für die Strafverfolgung nicht genutzt werden. Damit ist ein anderslautender Entwurf des SPD-geführten Justizministeriums vom Tisch. Für uns ist klar, dass Hersteller und Konsumenten von Kinderpornographie mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden. Genauso klar ist aber auch, dass wir harmlose Nutzer nicht durch – letztlich unbegründete – staatliche Verfolgungsmaßnahmen stigmatisieren und ihre bürgerliche Existenz vernichten dürfen.
Der Vorschlag von Bundesministerin von der Leyen, ein Expertengremium einzurichten, wurde realisiert: Der Datenschutzbeauftragte benennt fünf Mitglieder, die berechtigt sind, jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen und zu überprüfen.
Löschen geht vor Sperren: Wir bekämpfen das Übel an der Wurzel und werden nur dann sperren, wenn wir gegen die Inhalte nicht oder nicht zeitnah vorgehen können.
Wir haben klargestellt, dass Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben. Nach zwei Jahren wird eine Evaluierung durch die Bundesregierung stattfinden. Ein Jahr später wird das Gesetz auf Grund der gewonnenen Erfahrungen optimiert werden. Das ist moderne Gesetzgebung, wenn man mit einer zukunftsfähigen Regelung Neuland betritt.

Besonders wichtig ist mir dabei klarzustellen, dass es sich bei der genannten Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, eben nicht um eine Zensur des Internets handelt, bei der der Staat – aus welchen Gründen auch immer – einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürgerinnen und Bürgern mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern.

Mir ist klar, dass das Gesetz kein Allheilmittel ist. Aber es ist ein weiterer Baustein in unserer Gesamtstrategie die Kinder zu schützen und den Markt für Kinderpornographie soweit es geht auszutrocknen. Jetzt ist es Zeit, entschlossen zu handeln. Denn uns alle eint das Ziel: Mehr Schutz für Kinder.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Schiewerling