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Frage von Florian A. •

Frage an Karl Richter von Florian A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Richter,

seit längerem beobachte ich den Umgang mit der Prostitution in Bayern. Mit fällt dabei folgendes auf, der Gesetzgeber will die Prostitution anscheinend aus ihrem "Schattendasein raushaben", Prostituierte sollen Steueren zahlen, was ja an und für sich korrekt ist, den jeder der Einnahmen erzielt muß dieses versteuern!

Aus Insiderkreisen ist mir folgendes zugetragen worden, der Fiskus möchte eine Kontrolle, inwieweit diese Einnahmen stattfinden, daher so kommt es anscheinend in diesen Kreisen an, sollen die "Puffwirte" die Einnahmen kontrollieren, aus der Gründen der Steuerehrlichkeit durchaus verständlich, anscheinend, soll die sozialversicherungspflichtige Anstellung favorisiert werden, andererseits wird in dem Fall eines solchen Angestelltenverhältnisses von den Strafverfolgungsbehörden von der Straftat der Zuhälterei ausgegangen. also ich höre nur seit es das ProstG gibt, ist es in Bayern schlimmer als vorher!

Ich will Menschenhandel nicht gefördert sehen, um dies klar zu sagen, aber das Verhalten der Behörden, halte ich insofern für bedenklich, das bei mir der Eindruck entsteht, daß durch restrikten Maßnahmen dieser Behörden, eigenlich, ohne das es gewollt ist, illegale Methoden, wie der brutalen Zuhälterei (u.a. Anwendung nicht gerechtfertigter körperlicher Angriffe), gefördert werden. Meine Frage an Sie bzw. Ihre Partei ist, wie wollen Sie bzw. Ihre Partei mit dem Thema Prostitution umgehen?

In diesem Zusammenhang fällt mir auch die sogenannte "Escortbranche auf", eine Dame oder ein Herr, der jemanden im Hotel oder beim "Kunden" zu Hause Sexualdienstleistungen gegen Entgelt anbietet, macht sich in Bayern "strafbar". Bayerische Strafverfolgungsbehörden prüfen dies durch Einsatz von "Testfreiern", eine moralische Gefährdung z.B. der Jugend kann ich in diesem Falle nicht erkennen, trotzdem greift der Staat zu diesen Maßnahmen, meine Frage bitte WARUM???

Ich bitte um eine grundsätzliche Position zu dieser Frage!

MfG Florian Albrecht

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NPD

Sehr geehrter Herr Albrecht,

zu Ihrer zweiten Frage zuerst: wenn Escort-Dienstleistern in Bayern die Erbringung von sexuellen Dienstleistern im Hotel verboten ist, dann ist es natürlich eine zielführende Maßnahme, Test-Freier einzusetzen, um ggf. Verstöße gegen diese gesetzliche Regelung auszuloten. Mit Fragen des Jugendschutzes hat dies m.E. nichts zu tun, lediglich mit der Überwachung der Einhaltung bestehender Gesetze. Man würde sich freilich als Normalbürger wünschen, der Freistaat wäre auch in anderen Deliktsparten ähnlich rigide.

Zur ersten Frage: da ist leider auch im Freistaat wieder einmal ein Schuß nach hinten losgegangen. Tatsächlich kann es ja nicht Sinn eines "Prostitutionsgesetzes" sein, die Beteiligten in Illegalität und Brutalität abzudrängen. Hier wäre es meiner Auffassung nach dringend geboten, eine nüchterne Bestandsaufnahme vorzunehmen und dann den einschlägigen Gesetzestext entweder zu revidieren oder ganz zu streichen. Die CSU-Staatsregierung hat daran ganz ersichtlich kein Interesse.

Beste Grüße
Ihr
Karl Richter