Frage an Karl Richter von Hans-Werner D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Richter,
welche Vorteile bietet eigentlich die von der NPD propagierte Arbeitnehmermitbeteiligung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegenüber der vorherrschenden Arbeitnehmermitbestimmung? Ab welcher Betriebsgröße (Beschäftigtenzahl) käme eine Arbeitnehmermitbeteiligung in Betracht?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Werner Dombrowski
Sehr geehrter Herr Dombrowski,
die Vorteile gegenüber der geltenden Arbeitnehmermitbestimmung lägen weniger auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite als vielmehr auf volkswirtschaftlicher. Wir sprechen uns aus grundsätzlichen mittelstandspolitischen Überlegungen für neue Modelle der Arbeitnehmerbeteiligung am Produktivvermögen aus - etwa durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien, aber auch als Entgelt für besondere Leistungen -, weil wir die Leistungskraft der Unternehmen auf möglichst viele Schultern verteilt sehen wollen. Deshalb halten wir eine Ausweitung der Arbeitnehmerbeteiligung prinzipiell für wünschenswert. Unternehmen, an deren Prosperieren möglichst große Teile der Belegschaft beteiligt sind - in Gestalt z.B. von Unternehmensanteilen - sind nicht nur krisenresistenter, sondern auch in ganz anderer Weise mit ihrer Region verbunden - genau das braucht eine funktionierende Volkswirtschaft, die sich nicht nur als "Standort", sondern als Heimat und Wirtschaftsraum gleichermaßen versteht.
Es geht uns in diesem Zusammenhang aber auch um ein neues Verständnis von Aktienbesitz. So sprechen wir uns auch dafür aus, etwa das Aktiengesetz nach dem Prinzip "Eigentum verpflichtet" dahingehend zu ändern, daß der Erwerb von Aktienpaketen nennenswerter Größe nur für juristische oder physische Personen möglich ist, die eine besondere Gewähr dafür bieten, sich zur volkswirtschaftlichen und sozialen Verantwortung des Unternehmens zu bekennen und in diesem Sinne zu handeln . Auf diese Weise soll der asozialen und menschenverachtenden Abzocke durch "Heuschrecken" und anonyme Kapitalfonds entgegengewirkt werden. Wir sind der Meinung, daß engagierte, am Produktivvermögen und am Gewinn ihres Unternehmens beteiligte Arbeitnehmer mit der beste Schutz gegen "Heuschrecken" und den von der EU geförderten Steuer-Tourismus von Unternehmen sind.
Was die Unternehmensgröße angeht, für die zusätzliche Möglichkeiten der Arbeitnehmerbeteiligung zur Anwendung kommen sollten, sollte der Gesetzgeber flexibel sein: auch ein florierender Softwareentwickler mit fünf bis zehn Angestellten ist womöglich noch erfolgreicher, wenn er seine Belegschaft unmittelbar am Unternehmen beteiligt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Vorstellungen wenigstens in groben Zügen verständlich machen. Alles Nähere regelt bekanntlich ein Bundesgesetz - wenn es so weit ist.
Viele Grüße
Ihr
Karl Richter