Frage an Karl Klein von Michael S. bezüglich Soziale Sicherung
Eine Frage zum Thema Rente/Soziales !
Geschickt an:
-Claus Paal (CDU) Abgeordneter Landtag Baden-Württemberg
-Jochen Haussmann (FDP) Abgeordneter Landtag Baden-Württemberg
- Petra Häffner (GRÜNE) Abgeordnete Landtag Baden-Württemberg
- Dr. Joachim Pfeiffer (CDU) Abgeordneter Bundestag
- Hartfrid Wolff (FDP) Abgeordneter Bundestag
Wer wird mir wann antworten ???
Hier meine Frage:
Die Regierung prüft die Erhöhung des Renteneintrittsalters um zwei auf 69 Jahre!
Wurde eigentlich schon die Möglichkeit geprüft was passiert wenn ALLE Beamte in die Rentenkasse einzahlen ?
Das Beamte einzahlen MÜSSEN kommen über kurz oder lang, denn:“Bis zu 1 Billion Euro kosten uns Beamtenpensionen in den nächsten 40 Jahren – trotzdem kassieren die Staatsdiener weiter extrem hohe Ruhegelder!“.
Beamte nehmen nur aus dem Topf heraus und geben aber nichts hinein…
Mit den Krankenkassen sieht es genauso aus ! Warum zahlen die Beamten nicht in die Krankenkassen ein ?
Die gleiche Situation besteht bei den „Politikern“.
Bei den Diäten und Vergünstigung / Zuschlägen (die der Normal-Bürger nicht in Anspruch nehmen kann) wäre es einem Vollzeit-Politiker zumutbar seine Altersvorsorge komplett privat zu gestalten damit er dem Staat dann später nicht in Anspruch nehmen muß !
Sehr geehrter Herr Stamer,
vielen Dank für Ihre E-Mail:
Bezüglich Ihrer Aussagen zur Altersvorsorge der Abgeordneten möchte ich Sie als Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg darauf hinweisen, dass der Landtag von Baden-Württemberg eine Parlamentsreform durchgeführt hat. Sehr ausführliche Informationen zu dieser Thematik finden Sie unter folgendem Link: http://www.landtag-bw.de/parlament/Parlamentsreform.PDF
Auszugsweise aus diesem Dokument die einleitenden Sätze: „Ab der kommenden Wahlperiode schafft der Landtag von Baden-Württemberg die staatliche Altersversorgung ab. Die Abgeordneten sind künftig für ihre Altersvorsorge selbst verantwortlich. Dies ist eine der wesentlichen Änderungen, die sich aus der vom Landtag am 30. April 2008 mit großer Mehrheit verabschiedeten, umfassenden Parlamentsreform ergeben. Weitere Kernpunkte der Reform sind die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat, angepasste Diäten, die Umstellung auf ein Vollzeitparlament sowie lebendigere Debatten. Damit wurden die Weichen gestellt für einen modernen, zukunftsfähigen Landtag.“
Hinsichtlich der in den Medien verbreiteten Meldungen, die Bundesregierung prüfe die Erhöhung des Renteneintrittsalters („Rente mit 69“): Hierzu gibt es nach meinen Informationen keine Erwägungen, „Rente mit 69“ steht nicht zur Debatte. Im Entwurf zum dritten Tragfähigkeitsbericht geht es um die langfristige Verbesserung der öffentlichen Finanzen. Auch das tatsächliche Renteneintrittsalter wird hier behandelt. Basis aller Berechnungen ist eine Rente mit 67.
Abschließend zu Ihren Ausführungen hinsichtlich der Beamtenversorgung: Die Rentenversicherung und die Beamtenversorgung sind zwei gänzlich unterschiedliche Alterssicherungssysteme. Hier kann man nicht einfach „gegeneinander aufrechnen“.
Sofern Sie weitergehende Informationen wünschen, so kann ich Ihnen diese gerne persönlich via E-Mail oder auf dem Postweg zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Klein