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Antwort von Karl Klein
CDU
• 22.10.2019

(...) Asylbewerber erhalten bei Bedürftigkeit Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, z.B. Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens, medizinische Versorgung. Insofern ist die Summe staatlicher Leistungen immer vom Einzelfall abhängig, so dass seriöserweise hierzu keine pauschalen Angaben getroffen werden können. (...)

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