Frage an Karl-Heinz Florenz von Werner M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Florenz,
ich nutze nunmehr seit 1 1/2 Jahren die elektronische Zigarette. Im Rahmen der dem Verbraucher zur Verfügung stehenden Informationen habe ich unter anderem zur Kenntnis genommen, dass sowohl die Universitätsklinik in Genf, als auch durchaus renomierte Kardeologen den Gebrauch der E-Zigarette der konventionellen vorziehen. Entsprechende Gutachten wurden diesbezüglich ebenfalls erstellt. (nicht alle wurden veröffenticht ....) Die bis zu 4000 zum Teil krebserregende Schadstoffe, die sich in der konventionellen Zigarette beheimatet haben, stellen doch vermutlich ein weit höheres Gefahrenpotential dar, als der Gebrauch von Nikotin in der E-Zigarette.
Ich selbst bin in kardeologischer Behandlung und habe mehrfach mit meinem Arzt dies thematisiert. Er hat mir nachhaltig empfohlen, weiter die E-Zigarette als Alternative zur Tabakzigarette zu verwenden, da dies wesentlich geringere Risikofaktoren beinhaltet.
Die exorbitant hohe Gefahr der Zigarrette ist weitläufig bekannt. Warum wird hier versucht, eine Alternative zu verhindern ? Sicher mag das monitäre eine massgebliche Rolle spielen ... Aber wir reden hier auch von einem gewissen Stück der Lebensqualität, die so verhindert wird, weil der eine oder die andere dann doch wieder zur Zigarette greift. Das kann doch nicht gewollt sein ?
Und das der Politik die Idee, Nikotin als Medikament auf den Markt zu bringen, nicht selbst verwundert, könnten die oben genannten Rückschlüsse bestärken.
Einen Aspekt möchte ich hier nicht unerwähnt lassen:
Das der Bürger sich hier mittlerweile in einer Form bevormundet fühlt, die sicher nicht dazu beiträgt, der Politik das gewünschte Vertrauen entgegen zu bringen ist aus meiner persönlichen Sicht nachvollziehbar. Die Frage, die sich hier stellen könnte wäre, wie lange das der mündige Bürger noch duldet.
Für viele ist der Bogen hier mittlerweile recht stramm gespannt.
mit freundlichen Grüßen
Werner Meiss
Sehr geehrter Herr Meiss,
ich möchte Sie gerne darüber informieren, dass die Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU), in der auch die sogenannte E-Zigarette reguliert wird, am 29. April 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und seit Kurzem in Kraft getreten ist. Den Richtlinientext können Sie hier einsehen: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0040&from=EN.
In Bezug auf die E-Zigarette haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten nach intensiven Verhandlungen darauf geeinigt, die E-Zigarette nicht als Arzneimittel zu regulieren, sondern als Verbraucherprodukt mit Mindeststandards für Qualität und Sicherheit (siehe hierzu Artikel 20 der o.a. Richtlinie). Mit der Tabakproduktrichtlinie wurde somit ein neuer Rechtsrahmen für die Regulierung von E-Zigaretten geschaffen.
Um Informationen zu meiner persönlichen Position zur E-Zigarette zu erfahren, möchte ich auf meine bisherigen Antworten auf abgeordnetenwatch hinweisen.
Im Zuge der Verhandlungsrunden mit dem Rat kann ich Ihnen versichern, dass ich mich für die Parlamentsposition – nämlich gegen eine Apothekenpflicht und gegen die Arzneimittelzulassung – eingesetzt und diese Position vertreten habe. Schlussendlich hat, wie Sie dem Richtlinientext entnehmen können, der Rat von seiner Position abgesehen und ist auf das Parlament zugegangen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Karl-Heinz Florenz