Frage an Karl-Heinz Florenz von Marie Louise H. bezüglich Verbraucherschutz
Es gibt viele Sorgen darum, dass das neue Urheberrechtsgesetz dazu führen könnte, dass in den sozialen Medien, vor allem auf Youtube, kleinere Kanäle große Probleme bekommen werden, da die Sprache von Artikel 13 unklar ist. Der Ausdruck "in good faith" ist schwammig und könnte somit, so wie ich das sehe, ungewollte Konsequenzen haben. Da Sie ja für den Artikel gestimmt haben, gehe ich davon aus, dass Sie nicht der Meinung sind, dass solche Sorgen berechtigt sind. Weshalb?
Sehr geehrte Frau Hein,
vielen Dank für Ihre Frage. Mit Artikel 13 möchte das Europäische Parlament erreichen, dass die Plattformen, die ihre Geschäftsmodelle auf der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten aufgebaut haben, für diese auch bezahlen. Wir verlangen daher eine Lizenzpflicht, so dass die Rechteinhaber, nämlich die Künstler, auch fair für ihre Leistung entlohnt werden. Die Kanäle, auf denen Youtuber ihre eigenen Werke hochladen, sind von Artikel 13 nicht betroffen.
In Artikel 13 Absatz 2a sollen Plattformen und Rechteinhaber ihr Bestmöglichstes unternehmen, um gemeinsam Lösungen zu finden, wie verhindert werden kann, dass unerlaubte Inhalte auf die Plattformen gestellt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass eine für beide Seiten tragbare und machbare Lösung gefunden wird.
Wir als EVP-Fraktion versuchen, die Interessen sowohl der Urheber als auch der Verbraucher zu schützen, in dem die Tragfähigkeit und die Vielfalt der europäischen Kreativ- und Kulturwirtschaft erhalten werden.
Über die finale Ausgestaltung des neuen Urheberrechts verhandeln Parlament, Rat und Kommission derzeit noch. Die von Ihnen angesprochene Formulierung könnte also noch verändert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Florenz