Frage an Karl-Heinz Florenz von Stefanie M. bezüglich Gesundheit
Herr Florenz,
Ihrer Antwort an Herrn P. entnehme ich, dass Sie die E-Zigarette nach wie
vor für eine Art "Therapiemittel" halten.Warum wollen sie nicht wahrhaben, dass wir keinen Therapieprozess durchlaufen?
Es ist ein GENUSSmittel auch wenn Sie versuchen etwas anderes daraus zu machen.
Die Apothekenregelung zerstört den Markt und ist damit ein Verbot durch die Hintertür.
Die Annahme,dass eine Nikotinfreie Mischung von PG und VG als
Nikotinhaltiges Produkt eingestuft werden soll ist irrsinnig. Weil die angenommene "Wirkung" nicht zutrifft. Kein Raucher wird jemals mit 0-Nikotin Liquid mit dem rauchen aufhören.
Schon häufiger haben Sie sich auf die Ausführungen des DKFZ bezogen.
Haben Sie auch noch andere Quellen?
Viele Thesen in diesem DFKZ-Blatt sind völlig an der Realität vorbei
aufgestellt und führen zu völlig überzogenen Empfehlungen.
Aber fallen Ihnen solche Ungereimtheiten beim Lesen solcher Informationen nicht auf?
Sie selbst beteiligen sich außerdem aktiv daran solche Unwahrheiten z.B. über die Bildzeitung zu verbreiten...
Es ist übrigens technisch unmöglich Canabisöl in einer E-Zigarette zu verdampfen. Um nur ein Beispiel zu nennen.
Wie kommt es dazu, dass das DKFZ ständig und überall als die Ultimative
"Quelle" angeführt wird - obwohl die darin enthaltenen Informationen
halbwahr, im falschen Kontext und in einem Fall sogar schlicht gelogen sind
(bzw waren). Das DKFZ selbst schreibt (zusammengefasst) in einer neuen
(nebenbei schlampig formulierten) Stellungnahme zur E-Zigarette bzw zu
einem technischen Bericht dazu sogar dieser sei nicht als "Beweis"
geeignet, da er ja nur bestehende Studien interpretiere.
Nichts anderes macht das DKFZ! Es hat vorliegende Studien zu ungunsten der
E-Zigarette interpretiert, völlig ungeachtet dessen ob diese
Interpretation sich weit von der Wahrheit entfernt oder nicht.
Werden Sie auch noch andere Informationen abseits des DKFZ-Konstrukts
zulassen? Oder hat dieses zu Ihrer Meinungsbildung bereits ausgereicht?
Sehr geehrte Frau Meffert,
ich möchte Sie gerne darüber informieren, dass die Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU), in der auch die sogenannte E-Zigarette reguliert wird, am 29. April 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und seit Kurzem in Kraft getreten ist. Den Richtlinientext können Sie hier einsehen: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0040&from=EN.
In Bezug auf die E-Zigarette haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten nach intensiven Verhandlungen darauf geeinigt, die E-Zigarette nicht als Arzneimittel zu regulieren, sondern als Verbraucherprodukt mit Mindeststandards für Qualität und Sicherheit (siehe hierzu Artikel 20 der o.a. Richtlinie). Mit der Tabakproduktrichtlinie wurde somit ein neuer Rechtsrahmen für die Regulierung von E-Zigaretten geschaffen.
Um Informationen zu meiner persönlichen Position zur E-Zigarette zu erfahren, möchte ich auf meine bisherigen Antworten auf abgeordnetenwatch hinweisen.
Im Zuge der Verhandlungsrunden mit dem Rat kann ich Ihnen versichern, dass ich mich für die Parlamentsposition – nämlich gegen eine Apothekenpflicht und gegen die Arzneimittelzulassung – eingesetzt und diese Position vertreten habe. Schlussendlich hat, wie Sie dem Richtlinientext entnehmen können, der Rat von seiner Position abgesehen und ist auf das Parlament zugegangen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Karl-Heinz Florenz