Frage an Karl-Heinz Florenz von Jenny P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Florenz,
vielleicht konnten Sie Herrn P. mit Ihrer Antwort weiter helfen, mir leider jedoch nicht. Ich kann Ihren Ausführungen nicht wirklich folgen.
Es gibt wohl (gibt es, oder nicht?) Nikotinersatztherapeutika mit nur 1 mg pro Einheit. Heißt das denn, dass alle anderen Ersatztherapeutika auch nach unten reguliert werden sollen? Oder soll das nur für Liquids für die E-Zigarette gelten?
Des weiteren möchte ich Bezug auf ein Zitat von Ihnen nehmen- Ich zitiere:
"Demnach sind diese Erzeugnisse mit niedrigem Nikotingehalt oder ganz ohne Nikotin Bestandteil des Therapieprozesses und müssen dementsprechend genauso reguliert werden wie Erzeugnisse mit höherem Nikotingehalt."
Sie sprechen hier von Therapieprozess.
Als Nutzerin der so genannten E-Zigarette nutze ich ein alternatives Genussmittel zum Tabakkonsum und kein Therapeutikum. Ich bin/ war nämlich nicht krank.
Herr Florenz, ist Ihnen dieser Unterschied bewusst?
Und da ich ein Genuss- und kein Heilmittel benutze, braucht es auch nicht über ein Arzneimittelgesetz reguliert zu werden. Es ist einfach keines.
Was ein Produkt ohne Tabak überhaupt in einer Tabakrichtlinie zu suchen hat erschließt sich mir schon gar nicht.
Da ich gern verstehen möchte was die Politik hier regulieren möchte, bitte ich Sie, mir das zu erklären.
mit freundlichen Grüßen
J. Pfeiffer
Sehr geehrte Frau Pfeiffer,
ich möchte Sie gerne darüber informieren, dass die Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU), in der auch die sogenannte E-Zigarette reguliert wird, am 29. April 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und seit Kurzem in Kraft getreten ist. Den Richtlinientext können Sie hier einsehen: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0040&from=EN.
In Bezug auf die E-Zigarette haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten nach intensiven Verhandlungen darauf geeinigt, die E-Zigarette nicht als Arzneimittel zu regulieren, sondern als Verbraucherprodukt mit Mindeststandards für Qualität und Sicherheit (siehe hierzu Artikel 20 der o.a. Richtlinie). Mit der Tabakproduktrichtlinie wurde somit ein neuer Rechtsrahmen für die Regulierung von E-Zigaretten geschaffen.
Um Informationen zu meiner persönlichen Position zur E-Zigarette zu erfahren, möchte ich auf meine bisherigen Antworten auf abgeordnetenwatch hinweisen.
Im Zuge der Verhandlungsrunden mit dem Rat kann ich Ihnen versichern, dass ich mich für die Parlamentsposition – nämlich gegen eine Apothekenpflicht und gegen die Arzneimittelzulassung – eingesetzt und diese Position vertreten habe. Schlussendlich hat, wie Sie dem Richtlinientext entnehmen können, der Rat von seiner Position abgesehen und ist auf das Parlament zugegangen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Karl-Heinz Florenz