Frage an Karl-Heinz Florenz von Theo P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Florenz,
ich zitiere aus Ihrer vorigen Antwort:
"Da es wohl Nikotinersatztherapeutika auf dem Markt gibt mit nur 1 mg pro Einheit, setzte der Rat ... den von der Kommission vorgeschlagenen Wert auf 1 mg herab."
Warum sollen in Liquids denn max. 1 mg drin sein?
Es gibt auch Nikotinersatzpräparate (=NEP), die mehr enthalten, dies habe ich Ihnen ja geschrieben und dies dürfte jedem bekannt sein, ohne mich jetzt auf irgendeinen Link beziehen zu müssen.
Es gibt ja auch Raucher, die leichte und welche, die starke Zigaretten rauchen. Also sollte man doch eher von einer Höchstkonzentration ausgehen. Oder nicht?
Sie schreiben, ich zitiere: "Auch Erzeugnisse ohne Nikotin sind daher in der Lage, Entzugssymptome zu lindern."
Wo steht dies? Bzw. welche Studie besagt dies? Kommen Sie mir aber bitte nicht mit Ausarbeitungen des DKFZ, meine Meinung zu diesen Ausführungen darf ich hier leider nicht schreiben.
In Ihrer Antwort an mich vom 26.08.2013 schreiben Sie einmal, dass alle nikotinhaltigen Erzeugnisse als Arzneimittel eingestuft werden müssen.
Ein paar Sätze weiter schreiben Sie aber, dass Erzeugnisse mit niedrigem oder Nikotingehalt oder ganz ohne Nikotin genauso reguliert werden müssen, wie Erzeugnisse mit höherem Nikotingehalt.
Ja was denn nun?
Außerdem verstehe ich Ihre Passage "Bestandteil des Therapieprozesses" nicht.
Wenn ich eine Therapie machen möchte, gehe ich zum Arzt.
Ich möchte in einer weniger schädlichen Variante meine Nikotinsucht befriedigen und benutze dazu eine E-Zigarette. Außerdem möchte ich mein Grundrecht nach Artikel 2 GG und meine Menschenrechte nach Artikel 2 und 12 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Quelle: http://www.un.org/depts/german/grunddok/ar217a3.html) wahrnehmen.
Sollte die EU, so wie Sie es formulieren, die Richtlinie auf den Weg bringen, käme das in meinen Augen eine Beschneidung dieser Menschrechte gleich.
Diese Richtlinie ist dann das Aus der E-zigarette.
MfG
Theo Pimpertz
Sehr geehrter Herr Pimpertz,
ich möchte Sie gerne darüber informieren, dass die Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU), in der auch die sogenannte E-Zigarette reguliert wird, am 29. April 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und seit Kurzem in Kraft getreten ist. Den Richtlinientext können Sie hier einsehen: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0040&from=EN .
In Bezug auf die E-Zigarette haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten nach intensiven Verhandlungen darauf geeinigt, die E-Zigarette nicht als Arzneimittel zu regulieren, sondern als Verbraucherprodukt mit Mindeststandards für Qualität und Sicherheit (siehe hierzu Artikel 20 der o.a. Richtlinie). Mit der Tabakproduktrichtlinie wurde somit ein neuer Rechtsrahmen für die Regulierung von E-Zigaretten geschaffen.
Um Informationen zu meiner persönlichen Position zur E-Zigarette zu erfahren, möchte ich auf meine bisherigen Antworten auf abgeordnetenwatch hinweisen.
Im Zuge der Verhandlungsrunden mit dem Rat kann ich Ihnen versichern, dass ich mich für die Parlamentsposition – nämlich gegen eine Apothekenpflicht und gegen die Arzneimittelzulassung – eingesetzt und diese Position vertreten habe. Schlussendlich hat, wie Sie dem Richtlinientext entnehmen können, der Rat von seiner Position abgesehen und ist auf das Parlament zugegangen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Karl-Heinz Florenz