Frage an Karl-Heinz Florenz von Martina R. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Lorenz,
ich kann Ihnen leider nicht ganz folgen bzgl. der E-Zigarette! Wieso schreiben Sie in Ihrer Antwort an Pimpertz " Auch Erzeugnisse ohne Nikotin sind daher in der Lage, Entzugssymptome zu lindern. Demnach sind diese Erzeugnisse mit niedrigem Nikotingehalt oder ganz ohne Nikotin Bestandteil des Therapieprozesses und müssen dementsprechend genauso reguliert werden wie Erzeugnisse mit höherem Nikotingehalt" Wie kommen Sie darauf, dass die E-Zigarette ein Therapieprodukt ist? Die E-Zigarette ist ein Genussmittel, nicht mehr und nicht weniger. Wissen Sie, dass wir Dampfer diese benutzen, weil uns die E-Zigarette besser schmeckt als eine normale Zigarette? Dass wir dampfen, weil dampfen weniger gefährlich ist als rauchen? Woher stammt ihre Meinung, dass man mit Nikotin eine Nikotinsucht therapieren kann? Ebenso wenig kann man mit Nicorette usw. eine Nikotinsucht bekämpfen, die Zahlen kennen Sie sicher und diese sprechen eine eindeutige Sprache! Ich bin nikotinsüchtig und bleibe es auch weiterhin, auch mit der E-Zigarette, da ich Nikotinliquid verdampfe und ich habe nicht vor mich zu therapieren. Können Sie mir erklären, warum Sie selbst auch die E-Zigarette verteufeln und gleichzeitig dafür stimmen, dass diese in die Apotheke als ARZNEIMITTEL soll? Wie passt das zusammen?
Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Tag.
Martina Rath
Sehr geehrte Frau Rath,
ich möchte Sie gerne darüber informieren, dass die Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU), in der auch die sogenannte E-Zigarette reguliert wird, am 29. April 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und seit Kurzem in Kraft getreten ist. Den Richtlinientext können Sie hier einsehen: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0040&from=EN.
In Bezug auf die E-Zigarette haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten nach intensiven Verhandlungen darauf geeinigt, die E-Zigarette nicht als Arzneimittel zu regulieren, sondern als Verbraucherprodukt mit Mindeststandards für Qualität und Sicherheit (siehe hierzu Artikel 20 der o.a. Richtlinie). Mit der Tabakproduktrichtlinie wurde somit ein neuer Rechtsrahmen für die Regulierung von E-Zigaretten geschaffen.
Um Informationen zu meiner persönlichen Position zur E-Zigarette zu erfahren, möchte ich auf meine bisherigen Antworten auf abgeordnetenwatch hinweisen.
Im Zuge der Verhandlungsrunden mit dem Rat kann ich Ihnen versichern, dass ich mich für die Parlamentsposition – nämlich gegen eine Apothekenpflicht und gegen die Arzneimittelzulassung – eingesetzt und diese Position vertreten habe. Schlussendlich hat, wie Sie dem Richtlinientext entnehmen können, der Rat von seiner Position abgesehen und ist auf das Parlament zugegangen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Karl-Heinz Florenz