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Karl-Heinz Florenz
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Frage von Markus M. •

Frage an Karl-Heinz Florenz von Markus M. bezüglich Gesundheit

Heute 11.Juli 2013 wurden Sie auf bild.de wie folgt zitiert:
"Der Verbraucherschutzexperte im EU-Parlament, Karl-Heinz Florenz (65, CDU): "E-Zigaretten sind tickende Zeitbomben, sie können der Startschuss für eine Drogenkarriere sein.“"

Obwohl Sie in Ihrer Antwort vom 16.02.2012 zum Thema e-Zigaretten selber zugeben, bis zu diesem Tag keinerlei gesicherte Erkenntnisse zu diesem Thema zu haben, stellen Sie nun o.g. Behauptung auf, welche garantiert nicht auf gesicherten Erkenntnissen beruht.

Von einem Politiker mit Ihrem Bildungsstand, Tätigkeitsumfang, Lebenserfahrung ist eine solch primitive Aussage nicht zu akzeptieren. Als Mitglied der CDU sollten Sie die 10 Gebote kennen, insbesondere das 8.Gebot: "Du sollst kein falsches Zeugnis von dir geben wider deinem Nächsten."
Das achte Gebot verbietet aber auch jede Falschheit und den ungerechten Schaden am Ruf eines anderen. Daher verbietet neben dem falschen Zeugnis: die Verleumdung, die Lüge, die Herabsetzung, die üble Nachrede, die Schmeichelei, das vorschnelle Urteil und den vermessenen Verdacht.

Mich würde interessieren worauf Sie diese Behauptung stützen und wie viele Fälle Ihnen persönlich bekannt sind, in denen der Startschuss für eine Drogenkarriere durch die e-Zigarette ausgelöst wurde.

Ferner würde mich interessieren, ob Sie auch der Meinung sind, dass Jugendliche, welche sich für den Konsum von e-Zigaretten Produkten und bewusst gegen den Konsum von Tabakprodukten entscheiden in Ihren Augen dies aus Dummheit machen.

Als Drittes würde ich gerne Ihre Meinung zur Werbung für Alkohol mit dem Slogan "Kenn Deine Grenzen" wissen und warum Sie nicht vehement hiergegen vorgehen, dass Jugendliche Ihre Grenzen austesten sollen, sprich ganz bewusst übermäßig Alkohol konsumieren sollen, denn anders lässt sich eine absolute Grenze nicht ermitteln.

Zum Schluss noch eine globale Frage:
Warum sind Sie der Meinung, dass Sie als Politiker sich berufen fühlen zu wissen, was für die Menschheit gut ist?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mathisson,

ich möchte Sie gerne darüber informieren, dass die Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU), in der auch die sogenannte E-Zigarette reguliert wird, am 29. April 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und seit Kurzem in Kraft getreten ist. Den Richtlinientext können Sie hier einsehen: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0040&from=EN.

In Bezug auf die E-Zigarette haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten nach intensiven Verhandlungen darauf geeinigt, die E-Zigarette nicht als Arzneimittel zu regulieren, sondern als Verbraucherprodukt mit Mindeststandards für Qualität und Sicherheit (siehe hierzu Artikel 20 der o.a. Richtlinie). Mit der Tabakproduktrichtlinie wurde somit ein neuer Rechtsrahmen für die Regulierung von E-Zigaretten geschaffen.

Um Informationen zu meiner persönlichen Position zur E-Zigarette zu erfahren, möchte ich auf meine bisherigen Antworten auf abgeordnetenwatch hinweisen.

Im Zuge der Verhandlungsrunden mit dem Rat kann ich Ihnen versichern, dass ich mich für die Parlamentsposition – nämlich gegen eine Apothekenpflicht und gegen die Arzneimittelzulassung – eingesetzt und diese Position vertreten habe. Schlussendlich hat, wie Sie dem Richtlinientext entnehmen können, der Rat von seiner Position abgesehen und ist auf das Parlament zugegangen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr
Karl-Heinz Florenz