Frage an Karl-Heinz Florenz von Michael R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Karl Heinz Florenz,
sie haben angegeben sich mit verschiedenen Institutionen über die E-Zigarette ausgetaucht zu haben.
Meine Fragen:
1.) Wie entsteht die Grenze von 1mg pro Einheit?
Es heißt das, egal wie groß das Behältniss ist, nicht mehr als insgesamt 1mg Nikotin enthalten sein darf. Das wiederum heißt das ich eine fertige Kartusche kaufen muß die max. 0,5ml Inhalt hat um 2mg/ml zu haben, eine für einen Raucher vollkommen unzureichende Menge um vom rauchen weg zu kommen, eine Unmenge an Abfall und eine für den Normalbürger aller warscheinlichkeit nicht zu finanzierende Angelegenheit!
2.) Wie können sie sagen das Mengen über diese Grenze hinweg in den Apotheken Verfügbar sein wird, da doch laut DKFZ die E-Zigarette Schwermetalle, Nitrosamine enthält und eine bestimmte Lungenkrankheit auslösen.
3.) Was wird besser wenn ich die Liquids wirklich nur noch in der Apotheke bekomme, bisher gibt es in Deutschland mehr als 1,5 Millionen Dampfer, Schwerwiegende Unfälle und Vergiftungen blieben aus, Einzelfälle wird es auch geben wenn sie Wattebäuschen verkaufen.
4.) Warum ist die E-Zigarette sicherer wenn sie in der Apotheke verkauft wird und warum wird dadurch unsere Jugend vor Sucht geschützt, doch hoffentlich nicht durch einen Standart Beipackzettel?
Ich bitte sie das nicht falsch zu verstehen, aber mir will es nicht in den Sinn warum die Pharmaindustrie ein Produkt bekommen soll das sie doch eigentlich für absolut schädlich und unwirksam halten und es die ganzen Jahrzehnte absichtlich versäumt haben etwas besseres als Pflaster und Kaugummis zu entwickeln.
Meine persöhnliche Meinug zu ihrer Aussage ist, das die E-Zigarette niemals in die Apotheke kommt, weil sie die Auflagen nicht erfüllen wird und das die einzigen die weiterhin E-Zigaretten verkaufen werden die Tabakindustrie ist, denen es vollkommen egal ist ob ich wieder rauche oder eine voll kommen überteuerte schlechte und warscheinlich wirklich gefärliche E-Zigarette nutze
M Reinelt
Sehr geehrter Herr Reinelt,
ich möchte Sie gerne darüber informieren, dass die Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU), in der auch die sogenannte E-Zigarette reguliert wird, am 29. April 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und seit Kurzem in Kraft getreten ist. Den Richtlinientext können Sie hier einsehen: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0040&from=EN.
In Bezug auf die E-Zigarette haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten nach intensiven Verhandlungen darauf geeinigt, die E-Zigarette nicht als Arzneimittel zu regulieren, sondern als Verbraucherprodukt mit Mindeststandards für Qualität und Sicherheit (siehe hierzu Artikel 20 der o.a. Richtlinie). Mit der Tabakproduktrichtlinie wurde somit ein neuer Rechtsrahmen für die Regulierung von E-Zigaretten geschaffen.
Um Informationen zu meiner persönlichen Position zur E-Zigarette zu erfahren, möchte ich auf meine bisherigen Antworten auf abgeordnetenwatch hinweisen.
Im Zuge der Verhandlungsrunden mit dem Rat kann ich Ihnen versichern, dass ich mich für die Parlamentsposition – nämlich gegen eine Apothekenpflicht und gegen die Arzneimittelzulassung – eingesetzt und diese Position vertreten habe. Schlussendlich hat, wie Sie dem Richtlinientext entnehmen können, der Rat von seiner Position abgesehen und ist auf das Parlament zugegangen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Karl-Heinz Florenz