Frage an Karl-Heinz Florenz von Kathrin N. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Florenz,
ihre Antwort an Frau Meffert vom 26.06.2013 verwundert mich sehr.
Sie schreiben, dass Sie einem erfolgreichen Umstieg von der Tabakzigarette zur E-Zigarette in keinem Fall im Wege stehen wollen. Aber genau das passiert, wenn diese unsägliche Regelung als Arzneimittel durchgesetzt wird.
Hierzu nur zwei einfache Fragen. Wie lange dauert eine Zulassung als Arzneimittel und wieviel kostet das?
Wird hier nicht ein ganzer Geschäftszweig "trockengelegt", da die jetzigen E-Zigarettenhersteller nicht in der Lage sein werden die finanziellen Mittel aufzubringen? Werden Jahre vergehen, bevor eine Zulassung als Arzneimittel erfolgt (wenn überhaupt)? Was passiert in der Zwischenzeit mit den Dampfern, Herr Florenz?
Hier wird meiner Meinung nach den großen finanzstarken Pharmafirmen (evtl auch Tabakkonzernen) in die Hände gespielt.
Zu den Nichtrauchern, die Ihrer Befürchtung nach mit der E-Zigarette "herumexperimentieren" könnten:
Haben Sie doch bitte Vertrauen zu erwachsenen Bürgern in Ihrem Land. Die E-Zigarette wird vor allem von ehemaligen Tabakrauchern verwendet, die deutlich weniger schädlich genießen wollen.
Herr Florenz, die E-Zigarette hat das große Potential tausenden Menschen schwere, raucherbedingte (Tabakzigarette) Erkrankungen zu ersparen.
Wie kann solch einem Produkt nur solche Hürden gebaut werden?
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Naber
Sehr geehrte Frau Naber,
ich möchte Sie gerne darüber informieren, dass die Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU), in der auch die sogenannte E-Zigarette reguliert wird, am 29. April 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und seit Kurzem in Kraft getreten ist. Den Richtlinientext können Sie hier einsehen: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0040&from=EN.
In Bezug auf die E-Zigarette haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten nach intensiven Verhandlungen darauf geeinigt, die E-Zigarette nicht als Arzneimittel zu regulieren, sondern als Verbraucherprodukt mit Mindeststandards für Qualität und Sicherheit (siehe hierzu Artikel 20 der o.a. Richtlinie). Mit der Tabakproduktrichtlinie wurde somit ein neuer Rechtsrahmen für die Regulierung von E-Zigaretten geschaffen.
Um Informationen zu meiner persönlichen Position zur E-Zigarette zu erfahren, möchte ich auf meine bisherigen Antworten auf abgeordnetenwatch hinweisen.
Im Zuge der Verhandlungsrunden mit dem Rat kann ich Ihnen versichern, dass ich mich für die Parlamentsposition – nämlich gegen eine Apothekenpflicht und gegen die Arzneimittelzulassung – eingesetzt und diese Position vertreten habe. Schlussendlich hat, wie Sie dem Richtlinientext entnehmen können, der Rat von seiner Position abgesehen und ist auf das Parlament zugegangen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Karl-Heinz Florenz