Frage an Karl-Heinz Florenz von Stefanie M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Florenz,
mit großer Sorge beobachte ich, was im Moment beim Thema E-Zigarette passiert. Das Vorhaben eine sehr niedrige Obergrenze an Nikotin in Liquids zu beschließen UND diese in die Apotheken zu "bringen" beunruhigt mich.
Ich bin 28 Jahre alt und war 14 Jahre Raucherin. Zuletzt habe ich 30+ Zig.täglich geraucht.
Ich habe zwei kleine Kinder, 4 J. und 15mon. In beiden Schwangerschaften habe ich nicht geraucht,aber beide Male wieder angefangen. Ich bin süchtig. Und für meine Sucht nahm ich die Negativen Apsekte der Zigarette in Kauf.
Mein asthmakranker Bruder brachte mich zur E-Zigarette. Ich besuchte ein Fachgeschäft, in dem ich verschiedene Liquids und Geräte probieren konnte. Das war wichtig. Von diesem Moment an habe ich keine Zigarette mehr angefasst. Weil ich sie nicht mehr brauche.
Noch am gleichen Tag fing ich an, mich zu informieren. Natürlich kamen für mich als Verbraucher Fragen auf.
So stieß ich auf den "politischen Fall" E-Zigarette.
Ich möchte Ihnen erklären, dass ich mit einer Nikotingrenze von 4mg/ml NIEMALS den problemlosen Umstieg geschafft hätte.
Es gab Tage, an denen mein "Notfallliquid" mit 18mg/ml wirklich nötig war. Nur für ein paar Züge, nicht ständig.
Mit Kaugummis oder Pflastern aus der Apotheke - ich bin mir 100% sicher ich hätte wieder zu Zigaretten gegriffen.
Warum soll ein erfolgreicher Umstieg, ein "Ausstieg" aus dem Zigaretten-Teufelskreis, mit diesen Regulierungen verhindert werden?
Warum wird die E-Zigarette mit aller Gewalt in eine Ecke gedrängt in die sie nicht gehört?
Was kann ich als Verbraucherin tun, um dies zu beeinflussen? Was werden Sie als mein Vertreter im ENVI-Ausschuss für mich als Verbraucherin tun?
Abschließend möchte ich Sie auf die aktuelle Studie von Dr. K. Farsalinos hinweisen (18.6.2013), die untersucht hat welche Nikotinkonzentration nötig ist um eine Zigarette zu ersetzen:
http://www.mdpi.com/1660-4601/10/6/2500
Wie ist Ihre Meinung dazu?
Mit freundlichem Gruß
Stefanie Meffert
Sehr geehrte Frau Meffert,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das mich über abgeordnetenwatch erreicht hat.
Am 21. Juni 2013 haben sich die 27 Gesundheitsminister auf einen auf der Arzneimittelregulierung basierenden Ansatz bei E-Zigaretten entschieden. Diese Position der Mitgliedstaaten sieht vor, dass nikotinhaltige Erzeugnisse ab einem Grenzwert ab 1 mg pro Einheit bzw. ab 2 mg pro ml als Arzneimittel zugelassen werden müssen. Die Entscheidung des Europäischen Parlaments steht noch aus und ich kann Ihnen versichern, dass wir uns unsere Entscheidung nicht leicht machen, sondern diese auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen und den aktuellen Marktentwicklungen in der Europäischen Union treffen werden.
Ich möchte einem erfolgreichen Umstieg von der Tabakzigarette zur E-Zigarette in keinem Fall im Wege stehen. Ich möchte jedoch verhindern, dass Nichtraucher durch attraktive Produktgestaltung und attraktives Marketing mit der E-Zigarette experimentieren und sich möglicherweise der Gefahren nicht bewusst sind und unbemerkt eine Nikotinsucht entwickeln.
Wenn die E-Zigarette so wirksam ist, wie Sie und viele andere E-Zigaretten-Nutzer mir regelmäßig beschreiben, wird diese eine Arzneimittelzulassung erhalten und Dampfern auch weiterhin mit unterschiedlichen Nikotinkonzentrationen zur Verfügung stehen. Dass Arzneimittel in Deutschland nur in Apotheken erhältlich sind, basiert auf einer nationalen Gesetzgebung, auf die das Europäische Parlament keinen Einfluss nehmen kann. In Großbritannien und anderen europäischen Ländern können Arzneimittel auch außerhalb der Apotheke, zum Beispiel in Supermärkten, verkauft werden.
In welche "Ecke" die E-Zigarette gehört, wird das Europäische Parlament gemeinsam mit den Vertretern der Mitgliedstaaten (Rat) in den kommenden Monaten entscheiden.
Mit den besten Grüßen,
Ihr Karl-Heinz Florenz