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Karl-Heinz Florenz
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Frage von Norbert S. •

Frage an Karl-Heinz Florenz von Norbert S. bezüglich Gesundheit

Guten Tag, Herr Florenz!

Bei der ENVI-Sitzung am 30.5. ( http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20130530-0900-COMMITTEE-ENVI (10:31:04)) haben Sie betont, dass ENVI ein Verbraucherausschuss ist. Darum frage ich Sie, ob Sie bei dem Änderungsantrag 1250 zur Tabakproduktrichtlinie ( http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bCOMPARL%2bPE-510.721%2b01%2bDOC%2bWORD%2bV0%2f%2fDE ), den Sie gemeinsam mit Linda McAvan eingereicht haben, auch wirklich die Konsequenzen für uns Verbraucher bedacht haben?

Meine ausführliche Kritik dazu konnten Sie in meinem offenen Brief ( http://www.e-rauchen-forum.de/thread-60542-post-1367332.html#pid1367332 ) lesen, den ich an Sie und andere Abgeordnete des ENVI schickte.

Ist Ihnen klar, dass mit GMP diese Regulierung kaum weniger restriktiv ist als der ursprüngliche Kommissionsvorschlag?

Was soll eigentlich mit GMP reguliert werden?
Liquids, Akkus und/oder Verdampfer?

Was soll es uns nützen, dass die Geräte und Liquids nicht mehr als Arzneimittel apothekenpflichtig sind, aber auf dem freien Markt nur noch der Schrott von den großen Tabak- und Pharmafirmen zu finden ist, weil die vielen kleinen, inovativen Hersteller, die heute den Markt beherrschen, sich die zusätzlichen Investitionen in GMP einfach nicht leisten können?

Ist Ihnen klar, dass die Vielfalt an verfügbaren Lebensmittelaromen einen wesentlichen Anteil daran hat, dass die sogennante E-Zigarette als nikotinhaltes Genussmittel dem Tabak so weit überlegen ist, dass wir Dampfer uns so vehement dagegen strüben, wieder zur Zigarette genötigt zu werden?

Dass mit einem Aromaverbot eine ganze Branche ausgerottet wird und das Produkt für Umsteiger kaum interessanter ist als die vielen nutzlosen Entwöhnungsmittel, mit denen es fälschlicherweise immer in einen Topf geworfen wird?

Was sagen Sie zur ausgezeichneten Analyse http://www.clivebates.com/?p=1160 von Clive Bates (Ehemaliger Direktor des ASH)?

Mit freundlichem Gruß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch, in der Sie Ihre Bedenken zu den vorgeschlagenen Regulierungsoptionen von E-Zigaretten, unter anderem zu Änderungsantrag 1250, äußern. Im Europäischen Parlament laufen derzeit intensive Beratungen über die Tabakproduktrichtlinie und das Thema E-Zigaretten bzw. nikotinhaltige Erzeugnisse bilden hierbei einen wichtigen Diskussionspunkt.

Als Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit möchte ich verantwortungsvolle Politik zum Schutze der öffentlichen Gesundheit betreiben. Den Status Quo im Bereich der E-Zigaretten beizubehalten, würde bedeuten, dass es weiterhin unterschiedliche Regelungen in den Mitgliedstaaten gäbe, was dem Harmonisierungsstreben am Binnenmarkt entgegenliefe, sowie keine einheitlichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards eingeführt würden. Vor allem letzteres ist aus Perspektive der öffentlichen Gesundheit als schwer vertretbar einzustufen. Die E-Zigarette kann derzeit nicht als bedenkenlos bewertet werden, da Langzeitstudien über die gesundheitlichen Auswirkungen fehlen, einige Produkte technische Mängel aufweisen und diese leider teilweise auch unzureichend oder falsch deklariert werden. Der Verbraucher erhält keine zuverlässigen Informationen zur Produktqualität. Laut Europäischer Kommission besteht auch insbesondere wegen der suchterzeugenden und toxischen Eigenschaften von E-Zigaretten und aufgrund des rasch anwachsenden E-Zigaretten-Marktes Handlungsbedarf. Die von der Kommission vorgeschlagene Einstufung als Arzneimittel würde dazu führen, dass E-Zigaretten-Hersteller einen Nachweis über die Qualität, Produktsicherheit und Wirksamkeit erbringen müssen. Zudem gibt es nikotinhaltige Produkte auf dem Markt (Nikotinpflaster, Nikotinkaugummi, etc.), die als Arzneimittel zugelassen sind. Es gilt aus Binnenmarktsicht, den fairen Wettbewerb zwischen Nikotinersatztherapien und anderen nikotinhaltigen Produkten sicherzustellen.

Weitere Bedenken bestehen in Bezug auf die Tatsache, dass, wenn E-Zigaretten weiterhin als Genussmittel behandelt werden würden, die Gefahr eines "dual use" bestünde. In Nichtraucherzonen, wie Flugzeugen oder öffentlichen Gebäuden, stillen Raucher ihre Nikotinsucht mit der E-Zigarette, ansonsten greifen sie zur normalen Tabakzigarette. Außerdem ist derzeit nicht abzuschätzen, wie sich der E-Zigaretten-Markt in Zukunft entwickeln wird. Heute findet die E-Zigarette vorwiegend als Alternative zum Rauchen für eine Reduzierung des Tabakkonsums im Sinne einer Verminderung des Gesundheitsrisikos Anwendung. Ein Großteil der Konsumenten scheinen Ex-Raucher zu sein, die über einen verbesserten Gesundheitszustand berichten. Es liegen jedoch Studien vor, wonach junge Menschen vermehrt mit E-Zigaretten experimentieren (z.B. http://www.scirp.org/journal/PaperInformation.aspx?PaperID=28003 ). Die E-Zigarette könnte sich zu einem Einsteigerprodukt entwickeln, der unter Umständen auch junge Menschen in die Nikotinabhängigkeit treibt.

Im Europäischen Parlament scheint es Einigkeit darüber zu geben, dass die E-Zigarette nicht verboten werden soll. Es besteht jedoch grundsätzlich Konsens darüber, dass die E-Zigarette besser reguliert werden sollte. Die E-Zigarette enthält schließlich Nikotin, ein abhängigmachendes Nervengift, das bei Überdosierung bis zum Tod führen kann. Zudem liegen Studien, unter anderem vom Deutschen Krebsforschungszentrum, vor, die andere gesundheitsschädliche Substanzen in den Liquids festgestellt haben. Eine gesundheitliche Belastung Dritter kann aus heutiger Sicht auch nicht ausgeschlossen werden. Mein Vorschlag, ein vereinfachtes Zulassungsverfahren (ohne klinische Prüfungen, die Jahre dauern können) angelehnt an das Zulassungsverfahren für Arzneimittel einzuführen, zielt darauf ab, die Dauer der Zulassung zu senken, die Kosten in Grenzen zu halten, den Marktzugang für E-Zigaretten zu erleichtern und dennoch für einheitliche Sicherheits- und Qualitätsstandards zu sorgen. Im Zuge der weiteren Diskussionen im Europäischen Parlament werden wir versuchen, einen ausgewogenen Kompromiss zu finden.

Unser Ziel als Gesetzgeber ist es nicht, kleine und mittelständische Unternehmen zu verdrängen und der Tabakindustrie einen Vorteil zu verschaffen, sondern eine gute und ausgewogene Regulierung insbesondere aus Sicht des Gesundheitsschutzes zu finden.

Vielen Dank, dass Sie mich nochmal auf die Analyse von Clive Bates aufmerksam gemacht haben. Herr Bates hat mich bereits mehrfach schriftlich zu diesem Thema kontaktiert.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte, und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit den besten Grüßen,

Ihr Karl-Heinz Florenz