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Karl-Heinz Florenz
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Frage von Torsten B. •

Frage an Karl-Heinz Florenz von Torsten B. bezüglich Gesundheit

Zum Thema e-Zigarette hätte ich noch die ein oder andere Frage:
Ist es richtig das Bei einordnung von Funktionsarzneimitteln das so genannte Mosaikprinzip angewendet werden muss, also alle blickwinkel betrachtet werden müssen?

1.Ist es richtig das Nikotin ähnliche Eigenschaften hat wie beispielsweise Koffein welches als Genussmittel vertrieben wird?

2.Ist Ihnen bekannt ob das BfArM Nikotin als Arzneimittel einstuft?

3. Wussten Sie das Apotheken inzwischen angehalten sind beim Verkauf von Lebensmittelzusatzstoffen E1520 und E422 angehalten wurden den geplanten Verwendungszweck zu erfragen und bei Zweifel den Verkauf unterbinden sollen?

4.Ist Ihnen bekannt in wie weit die Richtlinien der European Medicals Agency für Deutschland relevant sind und was die EMA bereits zu e-Zigaretten folgendes festgestellt hat, in der Richtlinie CHMP/EWP/369963/05 vom Dezember 2008.

Potential Reduced Exposure Products like cigarettes with low polycyclic aromates or nitrosaminecontents, and smokeless tobacco products are beyond the scope of this guidance document, as these products are not therapeutic drugs and fall under different legislations.

Frei Übersetzt:

Potentiell geringer belastende Produkte wie Zigaretten mit niedrigem polyzyklische Aromaten oder nitrosaminen sowie Rauchfreie Tabakprodukte sind über dem Rahmen der vorliegenden Richtlinien, da diese Produkte keine Arzneimittel sind und unter andere Gesetzgebungen fallen.

5. In wie weit sind diese Richtlinien in der BRD bindend?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bodien,

ich möchte Sie gerne darüber informieren, dass die Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU), in der auch die sogenannte E-Zigarette reguliert wird, am 29. April 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und seit Kurzem in Kraft getreten ist. Den Richtlinientext können Sie hier einsehen: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0040&from=EN.

In Bezug auf die E-Zigarette haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten nach intensiven Verhandlungen darauf geeinigt, die E-Zigarette nicht als Arzneimittel zu regulieren, sondern als Verbraucherprodukt mit Mindeststandards für Qualität und Sicherheit (siehe hierzu Artikel 20 der o.a. Richtlinie). Mit der Tabakproduktrichtlinie wurde somit ein neuer Rechtsrahmen für die Regulierung von E-Zigaretten geschaffen.

Um Informationen zu meiner persönlichen Position zur E-Zigarette zu erfahren, möchte ich auf meine bisherigen Antworten auf abgeordnetenwatch hinweisen.

Im Zuge der Verhandlungsrunden mit dem Rat kann ich Ihnen versichern, dass ich mich für die Parlamentsposition – nämlich gegen eine Apothekenpflicht und gegen die Arzneimittelzulassung – eingesetzt und diese Position vertreten habe. Schlussendlich hat, wie Sie dem Richtlinientext entnehmen können, der Rat von seiner Position abgesehen und ist auf das Parlament zugegangen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr
Karl-Heinz Florenz