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Karl-Heinz Florenz
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Frage von Marno W. •

Frage an Karl-Heinz Florenz von Marno W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Florenz,

da sich alle 4 Hauptbestandteile eines e-Liquids bereits seit Jahrzehnten
in Zigaretten befinden - bestünde von Ihrer Seite die Möglichkeit, dass Sie sich an die
Tabakwarenindustrie wenden und sich von dort die zur Zulassung erforderlichen
Dokumente (BfR) und Studien (DKFZ) aushändigen lassen? Oder gibt es eine zentrale Genehmigungsdatenbank?

Wenn ich Ihrer Logik folge, muss ich davon ausgehen, dass sich für jeden der 4.000 verwendeten Zusatzstoffe im Tabak eine Langzeitstudie in den Archiven befindet - ohne diese hätte es keine Zulassung geben dürfen. Darunter sollten sich dann ebenfalls die 4 Stoffe befinden, um die es geht. Würden Sie das bitte recherchieren?

Was halten Sie von der Idee, den Bürger mittels einer kompakten und vollständigen Veröffentlichung im Internet (Wikipedia) über die Forschungsergebnisse der Zusatzstoffe zu informieren, die Sie recherchiert haben?

Zur Erinnerung: Zigaretten sind im Handel zugelassen und dürfen an Personen ab 18 Jahren
bedenkenlos ausgehändigt werden, um sie in den Genuss einer Abhängigkeit kommen zu lassen. Finden Sie es nicht erstaunlich, dass Zigaretten nicht in Packungen unter 17 Stück und auch nicht einzeln verkauft werden dürfen? Tritt erst ab Packungsgrößen von 18 Stück der gewünschte Anhängigkeitsgenuss ein oder wie erklären Sie das? Vgl. > tabakwelt.de > branchenthemen > jugendschutz

Zur Information: In Tabakzigaretten werden PG, VG, Nikotin und Aromen mit einer Temperatur
von ca. 800 °C zusammen mit Papier verbrannt. Wussten Sie, dass die gefürchteten Nitrosamine ab 180 °C durch verbrennen von Tabak entstehen? Ab dieser Temperatur wird auch das im Tabak enthaltene Glyzerin wird für den menschlichen Organismus schädlich.

Ist Ihnen bekannt, dass die e-Zigarette in der Regel eine e-Liquid-Verdampf-Temperatur an der Wendel ab 60 °C erzeugt und damit deutlich innerhalb dieser Toleranz liegt? Würden Sie einen Vergleichstest beim TÜV in Auftrag geben?

Mit besten Grüßen

Portrait von Karl-Heinz Florenz
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wiese,

ich möchte Sie gerne darüber informieren, dass die Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU), in der auch die sogenannte E-Zigarette reguliert wird, am 29. April 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und seit Kurzem in Kraft getreten ist. Den Richtlinientext können Sie hier einsehen: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0040&from=EN.

In Bezug auf die E-Zigarette haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten nach intensiven Verhandlungen darauf geeinigt, die E-Zigarette nicht als Arzneimittel zu regulieren, sondern als Verbraucherprodukt mit Mindeststandards für Qualität und Sicherheit (siehe hierzu Artikel 20 der o.a. Richtlinie). Mit der Tabakproduktrichtlinie wurde somit ein neuer Rechtsrahmen für die Regulierung von E-Zigaretten geschaffen.

Um Informationen zu meiner persönlichen Position zur E-Zigarette zu erfahren, möchte ich auf meine bisherigen Antworten auf abgeordnetenwatch hinweisen.

Im Zuge der Verhandlungsrunden mit dem Rat kann ich Ihnen versichern, dass ich mich für die Parlamentsposition – nämlich gegen eine Apothekenpflicht und gegen die Arzneimittelzulassung – eingesetzt und diese Position vertreten habe. Schlussendlich hat, wie Sie dem Richtlinientext entnehmen können, der Rat von seiner Position abgesehen und ist auf das Parlament zugegangen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr
Karl-Heinz Florenz