Frage an Karl-Heinz Florenz von Hermann A. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Florenz,
mit größter Verwunderung habe ich heute folgenden Artikel gelesen:
EU sagt, Wasser sei nicht gesund
http://www.zentrum-der-gesundheit.de/eu-wasser-nicht-gesund-ia.html
(...) Am 17. November 2011 wurde das Ergebnis einer 3-jährigen Analyse veröffentlich, die Aufschluss darüber bringen sollte, ob das Trinken von Wasser vor Dehydrierung schützen kann. Laut den EU-finanzierten Experten kann regelmässiges Wassertrinken paradoxerweise nicht vor Wassermangel schützen. Diese Untersuchung hat nun zur Folge, dass Unternehmen, die Wasser verkaufen, nicht mehr mit dem Slogan werben dürfen, Wasser sei gesund und schütze vor Dehyratation. (...)
Wenn Wasser nicht vor Dehydratation schützen soll, was dann sonst? Sicherlich bin ich mir bewusst, dass Sie nicht dabei mitgewirkt haben. Ich schreibe Sie deshalb an, da Sie im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) sitzen.
Können Sie oder Kollegen von Ihnen mit vielleicht diese Studie erklären? Warum werden 3 Jahre dafür benötigt? Was das wohl wieder gekostet haben mag?
Ich bin kein Physiker, Chemiker oder dergleichen. Dennoch, mein gesunder Menschenverstand braucht dafür keine 3 Jahre.
1. Definition für Dehydratation
Unter einer Dehydratation versteht man eine Abnahme der Körperflüssigkeit bzw. des Körperwassers eines Organismus. Eine massive Dehydratation führt zu einer Exsikkose.
Und da der menschliche Körper zwischen 60 bis 80 Prozent aus Wasser besteht (Abhängig Lebensalter und andere Faktoren), liegt es doch wohl nahe, mit der Wasseraufnahme dem Wasserverlust bzw. Wassermangel entgegenzuwirken, oder?
Was soll damit bezweckt werden? Etwa, dass man nur noch Cola oder ähnliches trinken soll?
Danke für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Allgaier
Sehr geehrter Herr Allgaier,
vielen Dank für Ihre Anfrage. In Ihrer Nachricht beziehen Sie sich meinem Verständnis nach auf den Antrag von Prof. Dr. Moritz Hagenmeyer und Prof. Dr. Andreas Hahn gemäß der Verordnung Nr. 1924/2006 an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die sogenannte Health-Claims-Verordnung (1924/2006) sieht vor, dass die Europäische Kommission über die Zulässigkeit aller gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel (und somit auch über Wasser) zu entscheiden hat. Diese Verordnung dient dazu, Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen.
Nach der Health-Claims-Verordnung gilt, dass jeder Hersteller, der auf der Verpackung mit gesundheitsfördernden Eigenschaften werben möchte - zum Beispiel mit der Senkung des Cholesterinspiegels - bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einen Antrag auf Zulassung dieser Aussage stellen muss. Dies ist auch in diesem Fall geschehen. Werden eingereichte Aussagen abgelehnt, dürfen diese auch nicht mehr auf Verpackungen gedruckt werden. Da in den letzten Jahren vielmehr Anträge, als erwartet, gestellt wurden, kann die Überprüfung der EFSA länger dauern, wie es in dem von Ihnen erwähnten Beispiel der Fall war.
In dem Antrag von Hagenmeyer-Hahn wurde die EFSA ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von Wasser auf die Verringerung des Risikos einer Dehydration und eines damit verbundenen Leistungsabfalls abzugeben. Die von den Antragstellern vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: "Die regelmäßige Aufnahme signifikanter Mengen Wasser kann das Risiko einer Dehydration und eines damit verbundenen Leistungsabfalls verringern".
Unter einer Angabe über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos ist laut oben erwähnter Verordnung jede Angabe zu verstehen, mit der erklärt oder suggeriert wird, dass der Verzehr eines Lebensmittels einen Risikofaktor für eine Krankheit beim Menschen deutlich senkt. Die Antragsteller gaben als Risikofaktoren für eine Dehydration Wasserverlust im Gewebe und verringerten Wassergehalt im Gewebe an. Die Kommission kam auf Basis der Stellungnahme der EFSA zu dem Schluss, dass es sich bei den genannten Risikofaktoren um Messgrößen für Wassermangel handelt und somit um Bestimmungsgrößen für eine Krankheit. Da nicht nachgewiesen wurde, dass ein Risikofaktor für die Entwicklung einer Krankheit gesenkt wurde, entspricht die gesundheitsbezogene Angabe der Antragsteller nicht den Anforderungen der Verordnung und wurde daher auch nicht zugelassen.
Ich möchte daher klarstellen, dass die EU keinesfalls sagt, dass Wasser nicht gesund sei. Sie hat nur die spezifische gesundheitsbezogene Angabe (Wortlaut siehe oben) hinsichtlich der Wirkung von Wasser für nicht zulässig erklärt. Diese darf somit auch nicht von Unternehmen als Werbeslogan verwendet werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Ausführung weiterhelfen, und verbleibe
mit besten Grüßen,
Karl-Heinz Florenz, MdEP