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Karl-Heinz Florenz
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Frage von Hermann M. •

Frage an Karl-Heinz Florenz von Hermann M. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Florenz,

Ihr Kollege Herr Wieland teilte mir mit, dass Sie als Mitglied des Umweltausschussses mit der Thematik Cadmiumtellurid in Photovoltaikmodulen sicherlich bestens vertraut seien.
In der Zeitschrift Photon 5/2010 erschien ein Bericht zu diesem Thema bezüglich dem Verbot dieses Materials auch in Photovoltaikmodulen.
Ich selber war vor Jahren bei einem schwäbischen Autozulieferer betroffen von der EU-Verordnung bezüglich dem Verbot von Cadmium und dessen Verbindungen in elektronischen Steuergeräten. Wir waren gezwungen alle Teile und Bauelemente auf „cadmiumfrei“ umstellen. Vor allem in vielen elektronischen Bauelementen kam Cadmium in geringen Mengen zum Einsatz. Mit allen betroffenen Zulieferern mussten Programme erarbeitet werden um Ersatzstoffe zu finden. Mit enormer personellem und finanziellem Aufwand wurden dann die geänderten Bauelemente und elektrische Steuergeräte neu erprobt.
Für mich ist es vollkommen unbegreiflich wie Cadmiumtellurid überhaupt die Zulassung für PV-Module erhalten hat. Warum darf Cadmium bzw. dessen Verbindungen nicht in einem Kfz eingesetzt werden, wohl aber in PV-Modulen auf unseren Dächern und Wiesen? Doch wohl nur unter Ausnutzung einer Gesetzeslücke! Dass diese endlich gestopft wird, ist aus meiner Sicht überfällig.
Wie ist Ihre politische Einstellung dazu?

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Mayer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mayer,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Europäische Parlament steht nach wie vor hinter dem Verbot von Cadmium in Elektronik-Geräten. Derzeit wird Cadmium in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Geräte in der Richtlinie über Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (=RoHS) geregelt. Ziel der Richtlinie ist es, die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zu beschränken, um so zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zu einer umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten beizutragen. Die Richtlinie bezieht sich derzeit auf zehn Produktkategorien, die Solarmodule nicht umfasst. Gegenstand der geltenden Richtlinie sind insbesondere Haushaltsgeräte.

Cadmium ist in der Stoff-Verbotsliste der Richtlinie aufgeführt. Allerdings ist anzumerken, dass Cadmiumtellurid sich von Cadmium unterscheidet. Der Umweltausschuss hat speziell zur Frage der Toxizität von Cadmiumtellurid eine Anfrage an die Kommission gestellt. Die Kommission gab an, dass sie die Entwicklung des Stoffes von Beginn an verfolgt und die wissenschaftlichen Erkenntnisse dauerhaft mitverfolgt. Cadmiumtellurid ist weniger toxisch als Cadmium oder Tellurid alleine, beide sind gebunden und weisen deswegen auch geringere chemische Aktivität auf. Darüber hinaus ist Cadmiumtellurid, das Sonnenlicht in elektrische Energie umwandelt, in einer Glas/Glasschicht verkapselt und kann während des normalen Betriebs nicht entweichen. Zwei Studien hierzu haben ergeben, dass selbst bei der ungünstigsten Situation die Gefahr der unkontrollierten Ausbreitung von Cadmiumtellurid sehr gering ist. Diese Ergebnisse sind insbesondere interessant, da die Studie von Firmen in Auftrag geben wurde, die Mitglied der "Non-Toxic Solar Alliance" sind, d.h. eines Bündnisses, das sich grundsätzlich gegen die Verwendung von Cadmiumtellurid ausspricht.

Derzeit wird die RoHS-Richtlinie überarbeitet und das Europäische Parlament schlägt eine Ausdehnung des Anwendungsbereiches auf grundsätzlich alle Elektro(nik)geräte vor. Allerdings ist es hier erforderlich den Zweck der Richtlinie nicht aus den Augen zu verlieren, weshalb einige Geräte ausgenommen werden sollen, wie zum Beispiel Kräne. Diese befinden sich in einem kontrollierten Abfallstrom, da sie unter anderem von Profis ab- und aufgebaut werden, einen positiven Marktwert haben und auch aufgrund ihrer Größe nicht im Wald entsorgt werden. Hinsichtlich der Photovoltaik-Module hat der Umweltausschuss eine Ausnahmeklausel für Erneuerbare Energien vorgeschlagen. Grund für diese Ausnahmeklausel ist, dass die Erneuerbaren Energien gegenüber anderen Formen der Energieerzeugung nicht benachteiligt werden sollen, denn alle anderen Energieerzeuger (Kohle, Gas etc) werden nicht von der Richtlinie erfasst. Des Weiteren besteht derzeit eine freiwillige Vereinbarung der Solarhersteller (PVCycle), die Altgeräte zurückzunehmen bzw. zu deinstallieren und fachgerecht zu recyceln. Allerdings soll diese Vereinbarung kontrolliert werden, d.h., werden nicht genug anfallende Altgeräte in einem gewissen Zeitraum gesammelt und ordnungsgemäß behandelt, sieht der Vorschlag des Parlaments vor, dass Photovoltaik-Module dann in den Anwendungsbereich aufgenommen werden und damit das Cadmium-Verbot auch für diese gelten würde. Die Überprüfung soll spätestens Ende 2014 stattfinden. Trotz der Ausnahme für Erneuerbare Energien sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Verbraucher, Arbeiter und die Umwelt so wenig wie möglich den nach RoHS verbotenen Stoffen ausgesetzt werden.

Aus den genannten Gründen hat der Umweltausschuss mit dem vorübergehenden Ausschluss der Erneuerbaren Energien eine praktikable Lösung gefunden. Diese Lösung sieht vor, dass der Ausschluss einer Überprüfung unterliegt und damit die Möglichkeit besteht, auf potentielle neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu reagieren. Allerdings muss der Vorschlag noch im Plenum besprochen und auch von den Mitgliedstaaten akzeptiert werden.

Beste Grüße
Karl-Heinz Florenz