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Karl-Heinz Florenz
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Frage von Patrick K. •

Frage an Karl-Heinz Florenz von Patrick K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Florenz,

ich würde gerne von Ihnen, der Sie für die Volksgesundheit zuständig sind, erfahren,
warum der Entschließungsantrag zum Thema Nichtraucherschutz auf Druck der EVP-Fraktion so abgemildert wurde, dass die EU-Kommission darin nun nicht mehr aufgefordert wird, verbindliche Gesetze über den Arbeitnehmerschutz in die Wege zu leiten.

Gehen Sie davon aus, dass die Kommission im nächsten Jahr dennoch die Initiative ergreifen wird?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kast,

zunächst einmal darf ich erläutern, dass ich mich bereits 2007, in einem Bericht, den ich für das Europäische Parlament verfasst habe, dafür ausgesprochen habe, dass die Tabakindustrie für sämtliche durch Tabakrauch verursachten Kosten der Gesundheitssysteme aufkommen soll. Dadurch würden sich künftig die Zigarettenpreise erheblich erhöhen. Krebs erregende, Erbgut verändernde und Sucht verstärkende Tabakzusatzstoffe sowie solche Stoffe, für die von der Industrie keine Daten vorgelegt werden, sollen verboten werden.

Tabakrauch ist der schließlich der bedeutendste und gefährlichste vermeidbare Innenraumschadstoff. Er enthält tausende von chemischen Substanzen, darunter viele Krebs erzeugende und giftige Stoffe. 650.000 Europäer sterben jedes Jahr an Tabakrauch, davon 80.000 durch Passivrauchen.

Dies war und ist für mich Anstoß zum Handeln. Meiner Meinung nach wird es höchste Zeit, dass die Politik zu konsequenten Maßnahmen greift.

Das Thema "Rauchverbot" sehe ich jedoch differenzierter:

Wie die EU-Kommission sehe ich in Bezug auf Rauchverbote vor allem die Mitgliedsstaaten in der Pflicht - in Deutschland sind es die Bundesländer, die aufgefordert sind, eine Lösung zu finden.

Der derzeitige Flickenteppich mit Dutzenden verschiedener Regelungen in Deutschland und Europa kann nicht das sein, was wir hier erreichen wollen, aber grundsätzlich, und dies möchte ich nochmals deutlich sagen, hat die Europäische Union im Bereich "Gesundheitsschutz" keine Kompetenz. Wir müssten uns in diesem Fall mit einer Hilfskonstruktion, etwa der Sicherstellung von Gesundheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmer, behelfen und somit ein Stück weit das Subsidiaritätsprinzip aushöhlen. Dies ist nicht primär mein Ziel und auch die CDU-/CSU-Fraktion sieht dies mit geteilten Ansichten.

Mir wäre es lieber, die Mitgliedstaaten würden selbst handeln und effiziente Maßnahmen für den Nichtraucherschutz erlassen. Dann bräuchten wir keine EU-weite Regelung. Wenn die Mitgliedstaaten jedoch nicht handeln, wird die EU dies tun. Ob dies noch in diesem Jahr der Fall sein wird, kann ich nicht beantworten. Ein Stück weit liegt dies auch an den weiteren Initiativen der Mitgliedstaaten, die, auch nach dem Volksentscheid in Bayern, nun teilweise neue, weitergehende Regelungen erlassen wollen.

Ihr weiteres Interesse vorausgesetzt, kann ich jedoch hierzu gern eine schriftliche parlamentarische Anfrage an die Europäische Kommission stellen, die dann Auskunft über ihre Vorhaben in diesem Bereich geben muss bzw. eine Bewertung darüber abgeben muss, wie sie die Anstrengungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich bisher bewertet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Zeilen meine Position zum Nichtraucherschutz erläutern und verbleibe

mit den besten Grüßen,

Ihr Karl-Heinz Florenz