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Karl-Georg Wellmann
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Frage von Roberto G. •

Frage an Karl-Georg Wellmann von Roberto G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Karl-Georg Wellmann,

wenn wie von Ihren Kollegen geplant der EU-Reformvertrag alias EU-Verfassung am 1. Januar 2009 in Kraft tritt;

Steht der EU-Vertrag im Zweifel über oder unter dem deutschenb Grundgesetz?
Werden wir dann in einem Europäischen Superstaat leben?
Sehen Sie auch negative Aspekte darin, das Europas Staaten ihre Souveränität und Unabhängigkeit verlieren werden und alle Gesetze in Europas Ländern die selben sind, also homogene Gesetze für alle Länder der EU?

Portrait von Karl-Georg Wellmann
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gatelli,

Der Vertrag von Lissabon passt die Strukturen, die einst für sechs Mitgliedstaaten geschaffen worden sind, den Realitäten einer EU mit 27 Mitgliedstaaten und 500 Millionen Einwohnern an und schafft dabei ein Mehr an Europa, wo dieses nötig ist, um den Herausforderungen der Globalisierung begegnen zu können.

Der neue Vertrag wird die EU voranbringen und ihre Rolle als "global player" ausbauen. Er wertet die nationalen Parlamente erheblich auf und stärkt die Regionen Europas. Am Ende bedeutet dies, dass auch die europapolitische Verantwortung der einzelnen deutschen Bundesländer deutlich zunehmen wird. Wir erhalten noch mehr Möglichkeiten, über den Bundesrat auf Europa einzuwirken:

- Mit der Subsidiaritätsrüge können Bundestag und Bundesrat binnen acht Wochen nach Übermittlung eines Entwurfs eines europäischen Rechtsetzungsaktes gegenüber Rat, Europäischem Parlament und Kommission darlegen, weshalb dieser Entwurf nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist.

- Durch die Subsidiaritätsklage können wir Klage vor dem EuGH wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip erheben.

- Der Ausschuss der Regionen bekommt ein Klagerecht zum EuGH bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip und bei Verletzung eigener Rechte.

- Jede Initiative zur Nutzung der Brückenklausel – der einstimmigen Entscheidung des Europäischen Rates zum Wechsel von der Einstimmigkeit zur Mehrheitsentscheidung - muss den nationalen Parlamenten übermittelt werden und diese haben dann sechs Monate Zeit, diese Initiative abzulehnen.

- Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung wird gestärkt und gleichzeitig klargestellt, dass alle der EU nicht übertragenen Zuständigkeiten bei den Mitgliedstaaten verbleiben.

- Schließlich werden die nationale Identität der Mitgliedstaaten und deren politische und verfassungsrechtliche Struktur einschließlich der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung ausdrücklich herausgehoben.

Vor allem die Möglichkeiten zur Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips sind ein wichtiges Instrument, müssen sich aber erst noch in der praktischen Anwendung beweisen. Daher bleibt eine mutige Europapolitik unabdingbar. Fest steht aber auch: Wem Europa als Schicksalsgemeinschaft, die Freiheit und Demokratie, Frieden und Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Solidarität sichert, wichtig ist, der muss für diesen EU-Reformvertrag sein.

Anders- und mit den Worten der Bundeskanzlerin ausgedrückt: Die EU ist eine starke Gemeinschaft, aber kein Staat.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Georg Wellmann, MdB