Frage von Klaus W. • 08.05.2014
Antwort ausstehend von Karl-Friedrich Zais DIE LINKE
(...) Die Beantwortung Ihrer Frage ist ebenso kurz wie im Sinne des verfassungsrechtlich garantierten Petitionsrechts selbstverständlich: Die Bearbeitung einer an den Landtag oder den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages gerichteten Petition ist für den Petenten kostenfrei. (...) Der Artikel 35 SächsVerf bestimmt unmissverständlich: „Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. (...)