Frage an Karl Diller von Sebastian K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Diller,
ich bitte Sie Stellung zu nehmen zu von Frau von der Laien vorgelegtem Plan zur Zensur des Internets. Mich interessiert Ihre Meinung zum gesamtaspekt so wie zu folgenden Teilaspekten:
1. Die technische Unwirksamkeit von DNS Sperren wurde von Experten quasi in der Luft zerissen da sie einfach zu umgehen sind. siehe [1]
2. Eine Zensur kommt einem Wegschauen gegenüber realem Kindesmissbrauch gleich, er verhindert es nicht. Dieser Meinung ist auch Christian Bahls - ein Opfer von Kindesmissbrauch (seine Argumentation finden sie unter [2]). Warum werden die Server auf denen das Material liegt nicht vom Netz entfernt? Es gibt Server die in Deutschland stehen (siehe auch [2]!)! Auch stehen die meisten anderen Server in Ländern in denen eine Strafverfolgung möglich wäre!
3. Frau Zypris warnte 2 Tage nachdem der Entwurf beschlossen wurde vor "Begehrlichkeiten" [3]. Am selben Tag hat das "Kölner Forum Medienrecht" sperren gegen Glückspiel- und Urheberrechtsverletzende Seiten gefordert. Es drängt sich hier der Verdacht auf, das unter dem Deckmantel Kindesmissbrauch eine allgemeine Zensur eingeführt werden soll!
4. Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind immens. Das Bundesverfassungsgericht hat in BVerfGE 67, 157, 172 bereits festgestellt, das ein Eingriff in die DNS Auflösung bereits das Fernmeldegeheimnis verletzt. Auch wird die Gewaltenteilung wird ad absurdum geführt - das BKA soll für gesperrte Webseiten Richter und Henker in einer Person werden.
5. Zitat Zypris [4]: "Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.". Dieses Zitat ist wieder der Unschuldsvermutung! Sie soll hier nichts mehr wert sein? Keine Fehler möglich? Jeder muss also nachweisen, auf welcher seite er sich wann befand?
[1] http://tinyurl.com/da72w5
[2] http://tinyurl.com/cs49xm
[3] http://tinyurl.com/c9jast
[4] http://tinyurl.com/d7dkrj
Sehr geehrter Her Kratz,
vielen Dank für Ihre Mail über abgeordnetenwatch.de.
Das Bundeskriminalamt überprüft regelmäßig eingehende Hinweise auf Webseiten, über die kinderpornographisches Material verbreitet wird. Sofern sich dabei herausstellt, dass diese Inhalte auf deutschen Servern liegen, werden erforderliche strafrechtliche/strafprozessuale Maßnahmen in Deutschland eingeleitet. Die deutschen Content-/Hostprovider kommen in der Regel der Aufforderung nach, die entsprechenden Inhalte unverzüglich zu entfernen.
Wird im Rahmen der Überprüfung der kinderpornographischen Webseite festgesellt, dass diese auf einem im Ausland befindlichen Server gehostet ist, informiert das Bundeskriminalamt die zuständige Strafverfolgungsbehörde in dem jeweiligen ausländischen Staat. Ein Großteil der Kinderpornographie im Bereich des World Wide Web wird über (kommerzielle) Webseiten verbreitet, die im Ausland zum Abruf bereitgehalten werden. Da es in vielen Staaten oft nicht gelingt, die Betreiber ausreichend zeitnah zur Löschung zu veranlassen oder ihnen die Plattform (Host Provider) zu entziehen, hat trotz aller nationalen und internationalen Bemühungen hat die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet in den vergangenen Jahren zugenommen.
Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu entsprechenden Internetangeboten - auch aus dem Ausland - zu sperren. Internet-Zugangsvermittler (Access-Provider) können durch technische Vorkehrungen dazu beitragen, den Zugang zu kinderpronographischen Inhalten zu erschweren (sog. Access-Blocking). Die Sperrung kann und wird die Nachfrage dämpfen. Auch wenn man mit einer solchen Zugangssperre nicht jegliche Verbreitung im Internet ausschließen sondern nur erschweren kann - es ist wichtig, die Hemmschwelle und damit die Sensibilität im Umgang mit solchen kriminellen Inhalten deutlich zu erhöhen. Dem dient auch die vorgesehene Umleitung auf eine Stoppseite, die sich etwa in Norwegen bewährt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller, MdB