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Frage von Wolfgang P. •

Frage an Karl Diller von Wolfgang P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Diller,

wie ich soeben dem Magazin Wiso entnehmen mußte, schützt die Union lieber Unternehmen, die illegal oder zumindest am Rande der Schattenwirtschaft handeln, statt sogenannten Whistle Blowern einen besseren gesetzlichen Kündigungsschutz bieten zu wollen.

Wie die Vergangenheit zur Genüge beweist, ist die bei Wiso präsentierte Union-Darstellung, die öffentlichen Aufsichtsbehörden würden Whistle Blower überflüssig machen, mehr Wunschdenken als Realität.

Da ich mir nicht vorstellen kann, daß die Union geschlossen dunkelgraue oder gar schwarze Schafe in der Wirtschaft beschützen will, würde mich interessieren, wie Sie, als "mein" Trierer Vertreter in Berlin, hierzu stehen.

In gespannter Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen von der Mosel

W. Philippi

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Philippi,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. März, die Sie eigentlich dem Kollegen von der CDU vorlegen müssten.

Bei dem von Ihnen angesprochenen Whistleblowing geht es darum, dass Arbeitnehmer echte oder vermeintliche Gesetzesverstöße in ihrem Betrieb anzeigen. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer aus der arbeitsvertraglichen Treuepflicht die Pflicht zur Verschwiegenheit. Das Problem besteht darin, ob der anzeigende Arbeitnehmer vor anschließenden Sanktionen seines Arbeitgebers - also Kündigung und/oder Schadenersatz usw. - geschützt werden soll. In den USA und in Großbritannien bestehen hierfür gesetzliche Regelungen.

Bei uns gibt es nur in wenigen Fällen ausdrücklich Anzeigerechte für Arbeitnehmer (Gefahrstoffverordnung, Gefährdung der Sicherheit am Arbeitsplatz). Eine Anzeigepflicht kann sich übrigens auch aus § 138 Strafgesetzbuch - Nichtanzeige von Straftaten - ergeben.

Zwar wurde durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2001 die Position eines Whistleblowers gestärkt, doch meinen wir Sozialdemokraten, dass die aktuellen Fälle (Gammelfleischskandal, Videoüberwachung von Arbeitnehmern bei Lebensmitteldiscountern) für eine gesetzliche Regelung des Informantenschutzes sprechen.

Unser Vorschlag, dies über einen Änderungsantrag an das Futter- und Lebensmittelgesetz anzuhängen, scheiterte am Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, Herrn Kauder, und dem Wirtschaftsflügel von CDU/CSU.

Die von uns Sozialdemokraten angestrebte gesetzliche Regelung zum Informantenschutz für Arbeitnehmer würde eine klare gesetzliche Grundlage und mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen schaffen. Gerade staatliche Stellen sind häufig auf Insiderinformationen aus den Betrieben angewiesen, um Gesetzesverstöße zu verhindern bzw. sie wirksam bekämpfen zu können. Wir streben eine generelle Regelung für alle Bereiche an. Eine solche allgemeine Regelung würde auch der Wirtschaft nützen, weil sie hilft, interne Schäden (z.B. durch Korruption) und externe Schäden (z.B. durch Schadensersatzansprüche Dritter) in den Betrieben frühzeitig abzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Diller, MdB