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Frage von Sabine S. •

Frage an Karl Diller von Sabine S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Diller,

zwischen Olk und Kunkelborn ist der größte Steinbruch Europas mit Zementwerk in Planung. Wie stehen Sie zu diesem Projekt?
Die Behörden zeigen noch keine Aktivitäten mit dem Hinweis, daß noch kein Antrag vorläge, obwohl man durch die schriftliche Voranfrage bereits sehr genau weiß, was den Investoren vorschwebt und außerden der Investor selbst in der Voranfrage daraufhinweist, daß er bereits bei mehreren zuständigen Stellen Details abgeklärt hat.
Für den Fall, daß Sie gegen das Vorhaben sind, was ich sehr stark hoffe:
ist es nicht sinnvoll bereits bevor der Antrag eingegangen ist, Maßnahmen zu ergreifen? Danach ist doch nur noch Schadensbegrenzung möglich. Könnte man nicht z.B. die Flächen umwidmen und für Windkrafträder nutzen?
Vielleicht gibt es auch noch andere Möglichkeiten der Verwaltung, die eine so gigantische Zerstörung der Natur und Beeinträchtigung der Landwirtschaft, ganz zu schweigen von der Belästigung und Gesundheitsgefährdung der Anwohner, schon im Vorfeld unmöglich machen?
Über Ihre schnelle Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Streit

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Streit,

viele Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Im Grundsatz ist es vernünftig, wenn Investoren bei den verantwortlichen Stellen mündlich oder schriftlich Voranfragen einreichen, um zu klären, ob ihre Investitionsvorhaben - ggf. unter welchen Auflagen - überhaupt genehmigungsfähig wären. Das ist ein bewährtes Verfahren, weil es effektiv ist und beiden Seiten Kosten und ggf. Enttäuschungen erspart.

Über die Nutzung einer größeren Fläche als Steinbruch und die Errichtung eines Zementwerkes entscheiden die kommunalen Stellen, aber auch landeseigene Behörden, z.B. die, die für Bergbaurecht und Umweltrecht zuständig sind.

Gemeinden stehen solchen Vorhaben durchaus nicht wehrlos gegenüber, selbst wenn z.B. der gültige Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde dieses Vorhaben zuließe. In diesem Fall könnte die Verbandsgemeinde prüfen, ob sie eine Veränderungssperre erlässt mit dem Ziel, eine solche Nutzung künftig im Flächennutzungsplan auszuschließen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Karl Diller, MdB