Frage an Karl Diller von Wolfgang R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Diller,
der Bundesfinanzminister verweist bei den Diskussionen um die Pendlerpauschale darauf, dass bei vielen Arbeitnehmern eine Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale nur ca. 12 Euro monatlich Steuererstattung bringen würde. Immerhin wären dies dann nach meiner Berechnung 144 Euro im Jahr; also fast 2 Tankfüllungen.
Weiterhin wird auf die Bürger in den Städten verwiesen, die bei Wiedereinführung benachteiligt wären, da sie ja höhere Mieten als die sog. "Landeier" bezahlen müssen.
Alle, die in den Städten leben können (Vorzüge: Theater, Museen, Schwimmbäder, Schulen, Kindergärten usw. - alles vor Ort aus Steuermitteln bezahlt), erhalten, ohne das Ausgaben entstanden sind -reichlich Vorzüge gegenüber der ländlichen Bevölkerung. Zusätzlich noch eine Werbungskostenpauschale von 920 Euro! Ein Arbeitnehmer aus dem Umland, der 13 km zur Arbeit fahren muss, erhält auch lediglich diese Pauschale. Warum kann diese Werbungskostenpauschale nicht sinnvollerweise auf einen Betrag von 2 - 300 Euro gekürzt werden. Hier handelt es sich um eine echte Subvention und im anderen Fall dürfte es sich ja um echte Werbungskosten handeln.
Bei Kürzung der allgemeinen Werbungskostenpauschale könnte sicherlich ein wesentlicher Teil der Mehrausgaben bei Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale damit abgedeckt sein.
Warum verharrt man hier an der hohen Werbungskostenpauschale?? Der "normale Arbeitnehmer" hat kaum Möglichkeiten, hohe Werbungskosten abzusetzen; lediglich Kleinbeträge wie Kontoführung, Schreibwaren usw. und hier sollte man mit 2 - 300 Euro auskommen.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Sehr geehrter Herr Rosch,
Ausgangspunkt der Abschaffung der Pendlerpauschale war die Notwendigkeit, die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden zu sanieren. Die Bundesregierung hatte dazu unter anderem die Einführung des auch in anderen Ländern der Europäischen Union und den USA geltenden "Werktorprinzips" vorgeschlagen: Die Pendlerpauschale wird abgeschafft, für Fernpendler gibt es ab dem 21. Kilometer eine Härtefallregelung.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu im Laufe der parlamentarischen Beratungen vorgeschlagen, auf eine andere Weise den gleichen Betrag einzusparen:
1. Fahrtkosten sind weiter ab dem ersten Entfernungskilometer zu berücksichtigen,
2. statt 30 Cent ist ein niedrigerer Centbetrag festzulegen und gleichzeitig ist
3. die Arbeitnehmerpauschale ebenfalls zu senken.
Dieser SPD-Vorschlag fand bei CDU/CSU keine Zustimmung, weshalb es beim Regierungsentwurf blieb. Sie sehen, Ihr Vorschlag war bei der Beratung schon im Grundsatz diskutiert worden. Die von Ihnen vorgeschlagene Höhe jedoch nicht, weil viel zu radikal.
Sie verkennen mit Ihrem Vorschlag, maximal 200 bis 300 Euro als Arbeitnehmerpauschale anzuerkennen, die der Pauschale zugrunde liegende Absicht. Die Arbeitnehmerpauschale soll - wie jede Pauschale - Bürokratie vermeiden: Der Arbeitnehmer soll nicht unzählige Belege ein ganzes Jahr lang sammeln, der Finanzbeamte soll die Belege nicht im Einzelnen prüfen müssen.
Bei der Gesetzgebung wurde die Arbeitnehmerpauschale unverändert bei 920 Euro belassen. Dem von Ihnen beschriebenen Arbeitnehmer, der so gut wie keine Werbungskosten (z.B. Arbeitsmittel, Gewerkschaftsbeiträge usw.) geltend machen kann und nur 13 Kilometer von seinem Arbeitsort entfernt wohnt, dem kann die ganze Debatte um die Wiedereinführung der Entfernungspauschale egal sein. Seine Entfernungspauschale ist der Arbeitnehmerpauschbetrag: 220 Arbeitstage mal 0,30 Euro mal 13 Kilometer Entfernung = 858 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller, MdB