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Frage von Cornelius S. •

Frage an Karl Diller von Cornelius S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Diller,

zunächst einmal vielen Dank, dass Sie offensichtlich bereit sind, Fragen in diesem Internetforum öffentlich zu beantworten; leider zeigen nicht alle Ihrer Kollegen dieselbe Bereitschaft!

Dass das von Ihnen befürwortete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung Kernbereiche des Privatlebens und der Gesellschaft betrifft, steht außer Frage. In einer auf "abgeordnetenwatch.de" veröffentlichten Antwort berufen Sie sich auf die gemäß geltendem Recht umzusetzende EU-Richtlinie 2006/24/EG. Allein die zahlreichen in der letzten Zeit veröffentlichten Alternativvorschläge zur Umsetzung dieser Richtlinie weisen darauf hin, dass sie auch ohne derart gravierende Eingriffe denkbar wäre.

Zudem zeigen Beispiele wie die früher strikt abgelehnte Freigabe von Mautdaten für polizeiliche Zwecke, dass solche Regelungen weitere Begehrlichkeiten wecken - eine Ausweitung auch dieses Gesetzes könnte ungeachtet aller Vorbehalte und Absicherungen also schon bald zum Thema werden.

Daher lautet meine Frage an Sie: Warum haben Sie der o. g. Gesetzesvorlage in dieser Form zugestimmt? Gibt es nicht auch "schonendere" Möglichkeiten der Umsetzung, die zumindest eine Enthaltung in dieser Angelegenheit erfordert hätten?

Mit freundlichen Grüßen

Cornelius Sturm

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sturm,

vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 10. November.

Ihre Frage beantwortet sich von selbst: Ich halte die gefundene Lösung für eine optimale Umsetzung europäischen in deutsches Recht. Die Argumente, es so und nicht anders zu machen, sind in dem beigefügten Informationspapier des Bundesjustizministeriums sehr gut verständlich und juristisch begründet dargelegt.

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Diller, MdB