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Frage von Stefan T. •

Frage an Karl Diller von Stefan T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Diller,

laut vorratsdatenspeicherung.de ( http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Positionen_der_Bundestagsabgeordneten ) sind Sie gewillt für die Speicherung der Telekommunikationsverbindungsdaten (über mindestens 6 Monate) in Deutschland zu stimmen.

Und in Ihrer Antwort auf die eMail von Herrn Stromberg ( http://briefe.gegen.daten.speicherung.eu/forum/viewtopic.php?pid=386 ) geben Sie - meiner Meinung nach - eine nur ausweichende Begründung ab, in dem Sie sich zum einen darauf berufen, dass die Umsetzung der Richtlinie für "die [EU-]Mitgliedstaaten" "verpflichtet[end]" sei und das bereits eine Abschwächung ("reduzieren, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität [...] erforderlich und angemessen ist") vorgenommen wurde.

Ich denke die Gründe gegen die Vorratsdatenspeicherung sind Ihnen genauso bekannt wie mir:
( http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/46/42/lang,de/ )

Aber mir fällt beim besten Willen kein ernsthafter Grund ein, dafür zu stimmen. Ich bitte Sie sich in dieser Hinsicht zu äußern.

Ich bitte Sie mit dieser eMail auch gegen die Vorratsdatenspeicherung zu stimmen. Meiner Meinung nach gibt es keinen "Kompromiss" in dieser Angelegenheit. Es darf keine Vorratsdatenspeicherung geben (weder 2 Jahre, noch 6 Monate, noch 3 Tage).

Ich möchte zwei Gründe hervorheben, die mir besonders wichtig sind:

-Unvereinbarkeit mit einem wichtigen Grundrecht (Recht auf informelle Selbstbestimmung) Und an dieser Stelle denke ich kann man nicht mehr allgemein mit "Bekämpfung von Terrorismus" dagegen argumentieren.
-Gefahr, dass die Daten Dritten zugänglich werden Sobald man speichert muss man damit rechnen, dass Unbefugte Zugriff auf die Daten bekommen, sei es durch menschliche oder technische Schwächen. Auch werden immer mehr Staaten und Institutionen Zugriff auf die Daten verlangen (Es geht bereits los: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/154/1/lang,de/ )

Bitte sichern Sie Bürgerrechte statt falsche Sicherheit vor Kriminalität vorzugaukeln.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Tombers,

die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) muss in deutsches Recht umgesetzt werden. Ihrer Verabschiedung sind lange Verhandlungen auf europäischer Ebene vorausgegangen, in deren Verlauf es Deutschland gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten gelungen ist, möglichst grundrechtsschonende Regelungen zu vereinbaren. So ist die Mindestspeicherdauer auf 6 Monate (statt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate) beschränkt worden. Auch bei der Frage, welche Daten gespeichert werden, hat sich Deutschland mit seiner restriktiven Linie durchgesetzt. So sind zum Beispiel keine Angaben über aufgerufene Internetseiten zu speichern.

Gespeichert werden nur Verbindungsdaten, keine Telekommunkationsinhalte. Telekommunikationsverbindungsdaten sind Daten aus denen sich ergibt, von welchem Anschluss aus zu welchem Anschluss hin wann und wie lange telekommuniziert wurde; also die genutzten Rufnummern und Kennungen, die Uhrzeit und das Datum der Verbindungen. Viele TK-Unternehmen speichern diese Daten schon heute zu geschäftlichen Zwecken; für Abrechnungszwecke ist das 6 Monate lang zulässig § 97 Abs. 3 Satz 3 Telekommunikationsgesetz (TKG).

Neu hinzu kommt nur, dass bei der Mobilfunktelefonie auch der Standort (angewählte Funkzelle) bei Beginn der Mobilfunkverbindung gespeichert wird. Daten, die Aufschluss über den Inhalt der Kommunikation geben, dürfen dagegen nicht gespeichert werden.

Zu den Telekommunikationsverbindungsdaten gehören neben Telefonverbindungen auch solche Verbindungsdaten, die bei der Kommunikation über das Internet anfallen. Diese müssen nach der EU-Richtlinie künftig ebenfalls gespeichert werden. Auch in diesem Bereich werden nur Daten über den Internetzugang und die E-Mail-Kommunikation gespeichert. Dabei speichert das TK-Unternehmen lediglich, dass eine bestimmte Internetprotokoll-Adresse (IP) zu einem bestimmten Zeitpunkt online war, nicht dagegen, welche Seiten besucht wurden oder welchen Inhalt eine E-Mail hat. Gleiches gilt auch bei der Internettelefonie.

Wie dargelegt, werden viele der Daten schon nach geltendem Recht von den Telekommunikationsunternehmen für geschäftliche Zwecke zwischen 3 und 6 Monaten gespeichert. Neu ist, dass die Unternehmen künftig nicht nur speichern dürfen, sondern entsprechend der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für 6 Monate speichern müssen, damit eine effektive Strafverfolgung gewährleistet ist.

Die Daten werden - wie bisher – nur beim TK-Unternehmen gespeichert. Und wie bisher können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. In diesem Beschluss legt der Richter genau fest, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Diller, MdB